Volkmar Zschocke: Die Euphorie nach der Ratifizierung der UN-BRK war groß – passiert ist in Sachsen dazu bisher nicht viel

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion:
"UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen voran bringen" (Drs. 6/1191)
13. Sitzung des Sächsischen Landtags, 30. April 2015, TOP 10

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 26. März war bereits der sechste Jahrestag der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland. In Sachsen ist in Bezug auf die Umsetzung der UN-BRK bisher allerdings nicht viel passiert. Die großen Weichenstellungen sind ausgeblieben. Das ist fatal. Denn auch hier im Landtag sind wir uns hoffentlich darüber einig, dass die UN-BRK ein Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderung darstellt.
Die Euphorie nach der Ratifizierung war groß, auch hier im Freistaat, die Erwartungen ebenso. Wer jedoch zügige Veränderungen in Schlüsselbereichen, wie zum Beispiel in der Schule oder in Bezug auf die Barrierefreiheit für selbstverständlich hielt, wurde enttäuscht. Denn die Aussichten für umfassende Teilhabegerechtigkeit scheinen in Sachsen nicht viel besser zu sein als vor sechs Jahren.
Dabei handelt es sich bei der UN-BRK vom Rang her um ein Bundesgesetz, das in allen Bundesländern, auch in Sachsen umgesetzt werden muss. In diesem Gesetz heißt es, und damit komme ich auch zum Anliegen unseres Antrages: "Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,
a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;
b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen".
Mit unserem Antrag schlagen wir vor, dass die Staatsregierung eine Expertise in Auftrag gibt, in der das Landesrecht Sachsens daraufhin untersucht wird, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf gemessen am Maßstab der UN-Konvention besteht.
Frau Ministerin Kleppsch, ich bin Ihnen für die Stellungnahme zu unserem Antrag sehr dankbar. Sie offenbaren darin unfreiwillig, wie dringend notwendig die Einholung externer Expertise ist: Sie schreiben darin, dass die Staatsregierung "bereits mit Beschluss vom 27. März 2012 (also vor über drei Jahren) die Staatskanzlei und die Staatsministerien beauftragt hat, die Änderungen für die in die jeweilige Ressortzuständigkeit fallenden Vorschriften dahingehend zu veranlassen, dass die in der UN-Behindertenrechtskonvention genannten Rechte verwirklicht werden."
Die laufende Überprüfung des Landesrechts auf eventuellen Anpassungsbedarf an sich änderndes höherrangiges Recht sei "eine ständige Aufgabe der Staatsministerien" und würde von denen "in eigener Verantwortung" wahrgenommen.
Liebe Frau Staatsministerin Kleppsch,
Sie haben die vergangenen drei Jahre nicht zu verantworten. Aber spätestens beim Unterschreiben dieser Stellungnahme hätten Sie doch merken müssen, dass die anderen Ressorts ihre Verantwortung doch nicht so wahrgenommen haben, wie es dies Stellungnahme suggeriert.
Wie sonst lässt es sich erklären, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf noch immer nicht frei wählen können, ob sie eine Förderschule oder eine Regelschule besuchen? Bis heute wird auf die diskriminierende Schulintegrationsverordnung und das Schulgesetz verwiesen, um Kindern mit Förderbedarf den Schulbesuch an einer Regelschule zu verweigern.
Die entsprechenden Änderungen im Schulgesetz des Freistaates fehlen noch immer. Nur, sie fehlen nicht auf Grund eines Versäumnisses im Schulressort, sie fehlen, weil diese Änderungen politisch nicht gewollt sind. Eltern und Kindern wird zugemutet, den gemeinsamen Schulbesuch mit den Freunden aus der Kita auf dem Klageweg zu bestreiten. So geht sächsisch.
Das heißt, Sie können sich nicht einfach darauf verlassen, dass die Ressorts in eigener Verantwortung die Anpassungen vornehmen, wenn der politische Wille dazu fehlt.
Oder wie erklären Sie es sich, Frau Kleppsch, dass es in Sachsen nicht für alle Menschen möglich ist, direkt im Wahllokal ihre Stimme abzugeben? Der Grund liegt darin, dass die gegenwärtigen wahlrechtlichen Vorschriften, die insbesondere Menschen mit Behinderung die Wahlausübung ermöglichen sollen, zu kurz greifen.
Das betrifft das Landeswahlgesetz, das Kommunalwahlgesetz und die, Landeswahlordnung: Die Vorschriften zur Barrierefreiheit der Wahlräume entfalten keine ausreichende Wirkung und widersprechen schon der Definition von Barrierefreiheit. Die gegenwärtigen Vorschriften, die die Unterstützung durch Dritte beim Wahlvorgang vorsehen, sind zu restriktiv formuliert.
Sie berücksichtigen nicht, dass es über das "Nicht-Lesen- bzw. Nicht-Schreiben-Können" hinaus auch Verständnisprobleme geben kann, die eine weitergehende Unterstützung an der Wahlurne erforderlich machen.
Nach geltenden menschenrechtlichen Standards sind auch die Wahlrechtsauschlüsse, wie sie die Gemeindeordnung und die Landkreisordnung vorsehen, nicht zu rechtfertigen.
Im Gegensatz zu Ihnen Frau Kleppsch, ist Kollege Ulbig nicht neu im Amt. Er hat seine Verantwortung, die notwendigen Änderungen in den sächsischen wahlrechtlichen Regelungen herbeizuführen, eben einfach nicht wahrgenommen. Die schöne Idee aus Ihrer Stellungnahme, dass die Ressorts dass schon selbständig machen, funktioniert eben leider nicht, Frau Kleppsch.
Dasselbe gilt zum Beispiel auch für die Sächsische Bauordnung, die bislang keine Definition für bauliche Barrierefreiheit beinhaltet.
Der landesrechtliche Anpassungsbedarf an die UN-BRK ist enorm. Und offensichtlich scheint sich niemand dafür verantwortlich zu fühlen, diesen zu ermitteln und entsprechend umzusetzen. Ganz sicher aber ist die Änderung der Gesetze kein Selbstläufer, wie von ihnen, Frau Ministerin, angenommen.
Aber ich will die, wie auch immer begründete, Untätigkeit der Ressorts gar nicht anprangern, sondern einen konstruktiven Lösungsvorschlag für dieses Dilemma machen:
Geben Sie eine Expertise in Auftrag, in der das gesamt Landesrecht des Freistaates Sachsen dahingehend untersucht wird, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf besteht, um diesen dann entsprechend gesetzgeberisch umzusetzen. Die Mittel dafür sind im Haushalt im Einzelplan 8 vorhanden. Ich habe mich über Ihre klaren Worte vorgestern gefreut, dass Sie gern die Federführung für die Umsetzung der UN-BRK in Sachsen übernehmen wollen. Uns GRÜNE haben Sie dafür jedenfalls als Partner.
Weiterhin schlagen wir mit unserem Antrag vor, die Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention bei der Erstellung des Landesaktionsplanes beratend hinzuzuziehen. Wohlgemerkt beratend.
Und, diesen Punkt haben Sie offenbar nicht verstanden, Frau Kleppsch. Ihre Ressortzuständigkeit ist enorm groß. Die Stellungnahme lag in einer dicken Unterschriftenmappe. Sie haben die einfach unterschrieben und unseren Antrag nicht genau gelesen. Anders kann ich mir Ihr Argument nicht erklären, dass eine Beteiligung der Monitoringstelle durch die die UN-BRK nicht vorgeschrieben ist und deshalb auch nicht vorgesehen ist.
Logisch. Vorgeschrieben ist das natürlich nicht. Aber es ist empfehlenswert, die Monitoringstelle beratend einzubeziehen. Andere Amtskollegen von Ihnen, zum Beispiel in Brandenburg oder in Hessen haben bei der Erstellung und Ausrichtung ihrer Maßnahmepläne nachhaltig von dem Erfahrungswissen der Monitoringstelle profitiert. Sie können doch nicht ernsthaft dagegen sein, klüger werden zu können. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Sehr geehrte Damen und Herren, weitere Untätigkeit verhindert Teilhabe. Seien sie sich dessen bewusst und unterstützen Sie bitte unseren Antrag!