Vorschriften Atom- und Strahlenschutz – Zschocke: Vollständige Erstattung für Kommunen und Feuerwehren für die zusätzlichen Aufgaben ist unklar

Redebeitrag des Abgeordneten Volkmar Zschocke zum Gesetzentwurf der Staatsregierung:
"Sächsisches Gesetz zur Ausführung atom- und strahlenschutzrechtlicher Vorschriften (sächsisches Atom- und Strahlenschutzausführungsgesetz – SächsASAG)", Drs 6/17126, 3. Juli, TOP 20
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Entwurf des sächsischen Atom- und Strahlenschutzausführungsgesetzes will die Staatsregierung das aktuelle Bundesrecht mit Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung umsetzen. Vieles, was im Gesetzentwurf steht, ist gelebte Praxis und wird kaum verändert.
Zwei Dinge jedoch sollten aus unserer Sicht besser geregelt werden. Auf die Kosten für die Kommunen ist meine Vorrednerin der Linken bereits ausführlich eingegangen. Das sehen wir genau so und wir werden den Änderungsantrag unterstützen.
Der zweite Aspekt sind die Grenzen dezentraler Strukturen. Kommunale Selbstverwaltung ist ein wichtiger und zu beachtender Grundsatz. Landkreise, Städte und Gemeinden können sich demokratisch selbst organisieren und verwalten. Bei größeren Aufgaben aber kooperieren sie. Es gibt Zweckverbände für Wasser, Verkehr und Abfall.
Im Zuge dieses Gesetzentwurfes sollen die Kommunen und damit die Feuerwehren die gesamte Notfalltechnik mit ABC-Zügen und Dekontaminationsschleusen vorhalten und auch die Leute entsprechend ausbilden lassen. Aber nicht jeder Landkreis kann das vollständig alleine leisten.
Allein der Bedarf an Fahrzeugen für ABC-Erkundung und Dekontamination wurde von der Bundesregierung im Jahr 2007 für Sachsen mit 58 Fahrzeugen veranschlagt. Schon damals hatte die Bundesregierung und auch die Innenministerkonferenz eine stärkere Zentralisierung vorgesehen und dies zumindest für die Einheiten der Analytischen Task Force vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auch umgesetzt. Das sind Spezialeinheiten zur Erkennung und Bekämpfung biologischer, chemischer oder radiologischer Gefahren in Deutschland. Diese Einheiten sind in der Regel bei den Berufsfeuerwehren stationiert und werden vom Bundesamt materiell ausgestattet, koordiniert und ausgebildet, weil so etwas eben viel Geld und Personal kostet. Es gibt acht Standorte in Deutschland. Einer davon in Leipzig.
Im schriftlichen Anhörungsverfahren haben die Vertreter der kommunalen Ebene und der Landesfeuerwehrverband deutlich gemacht, das die Übertragung der Aufgaben entsprechend des Gesetzes eben nicht mit einer entsprechenden Finanzausstattung korrespondiert. Auch für die Aufgaben der Weiterbildung werden keine ausreichenden Mittel zur Verfügung gestellt.
Hier wäre Kooperation in einer Art Katastrophenschutz-Zweckverband eine Option. Eine andere Option, vermutlich leichter umzusetzen, wäre die Ansiedlung der teuren Technik bei den drei Landesdirektionen. Auf diese könnte dann jeder Landkreis im Bereich im Notfall zugreifen. Die Landesdirektionen könnten dann auch den Ausbildungsstand koordinieren und den dafür notwendigen zusätzlichen Aufwand finanzieren. So wären zum einen eine topmoderne Ausstattung und zum anderen bestens qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für alle verfügbar.
Aus unserer Sicht wäre es also sinnvoller, die notwendige Notfalltechnik pro Landesdirektion ausreichend vorzuhalten und dort zu bündeln. Damit könnte auch eine landesweit einheitliche Ausstattung sichergestellt werden. Dies ist sehr sinnvoll – gerade im Hinblick auf über die Grenzen der Gebietskörperschaften und Direktionsbereiche hinausgehende Einsatzlagen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist nicht sichergestellt, dass die Kommunen und damit die Feuerwehren die Mittel für die zusätzlichen Aufgaben vollständig erstattet bekommen und dass die notwendige Spezialtechnik und der Fortbildungsaufwand auf landesweit einheitlichem Niveau sichergestellt sind. Daher werden wir uns enthalten.
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