Wolfram Günther: Die Stellplatzpflicht ist ein Relikt der Dreißigerjahre und findet sich in keinem anderen Bundeland mehr, nur noch in Sachsen

Redebeitrag des Abgeordneten Wolfram Günther zum GRÜNEN-Gesetzentwurf:
„Gesetz zur Aufhebung der Stellplatzpflicht“ (Drs 6/1392)
25. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, 16. Dezember 2015, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
worum geht es bei der Stellplatzpflicht? Wenn jemand etwas baut oder ein Gebäude umnutzen will und das irgendwelche Auswirkungen auf den Verkehr hat – dass es zum Beispiel Verkehr anzieht -‚ dann gibt es die Idee, dass entsprechende Stellplätze für Autos und Fahrräder geschaffen werden müssen.
Die Grundidee, dass Stellplätze geschaffen werden müssen – es sind keine Parkplätze, sondern Stellplätze auf dem privaten Grundstück, also außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes -‚ ist schon sehr alt. Sie ist in den Dreißigerjahren, 1939, mit der Reichsgaragenordnung geschaffen worden. Damit wollte man das Anschaffen von Autos fördern, und es gab einen entsprechenden Führererlass.
Dieses Relikt finden wir immer noch in unserem Recht. Alle anderen Bundesländer haben es mittlerweile geschafft, es in noch bei uns bestehenden Form abzuschaffen. Wir in Sachsen sind die Letzten, die es noch haben.
Wir GRÜNEN haben schon in den vergangenen Legislaturperioden, insbesondere in der letzten Legislaturperiode, einen entsprechenden Gesetzesantrag eingebracht. Er wurde im Ausschuss angehört und es wurde sehr viel Sachverstand zusammengebracht. Damals hätte man schon reagieren können, aber wir sprechen heute noch einmal darüber.
Doch es gibt Bewegung. Im nächsten Tagesordnungspunkt geht es um die Bauordnung, und da gibt es auch Änderungen zur Stellplatzpflicht. Es gab einen ersten Regierungsentwurf und dieser hat genau unserer GRÜNEN Vorstellung entsprochen. Wir haben uns schon gefreut und gedacht: Steter Tropfen höhlt den Stein, jahrelang haben wir es erzählt und jetzt kommt es endlich einmal. Leider wurde das wieder etwas zurückgenommen.
Worin besteht das Problem? Bisher besteht generell die Pflicht, diese Stellplätze zu errichten. Das ist oft ein verkehrspolitisches Ärgernis, weil viele in den großen Städten gar nicht mehr mit dem Auto fahren wollen. Sie versuchen, autofreie Stadtviertel zu errichten, oder wollen den öffentlichen Verkehr nutzen – woran wir ein großes Interesse haben – und dann müssen eben Stellplätze her, auf denen die Autos abgestellt werden können.
Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass es grundsätzlich keine Stellplatzpflicht mehr gibt. Nur wenn die Gemeinden, die Städte vor Ort ein tatsächliches Bedürfnis erkennen, sollen sie das per Satzung festlegen. Das hat den Vorteil, dass die Leute vor Ort überlegen. Das ist im Prinzip gelebte Subsidiarität, von der wir immer reden. Die Gemeinden vor Ort entscheiden, was passiert und ob es überhaupt notwendig ist.
Der Bürger hat einen direkten Zugang zu seinen Gemeindevertretern, Stadträten, und kann dann mitdenen diskutieren.
Das heißt, wenn es einen wirklichen Bedarf gibt, dann macht die Gemeinde eine Satzung, dass Stellplatzpflicht besteht und etwas angelegt werden muss. Wenn das nicht der Fall ist, dann gibt es die Möglichkeit der Stellplatzablöse. Dabei wird etwas bezahlt und damit kann man zum Beispiel den öffentlichen Verkehr fördern.
Das wäre soweit ganz einfach. Es entspricht auch der Musterbauordnung, die sich alle Bauminister in der Bundesrepublik gegeben haben, wonach grundsätzlich keine Stellplatzpflicht besteht. Noch ein Hinweis dazu: Es ist mit gewissen Kosten verbunden, wenn man zum Beispiel in einem Parkhaus einen Platz hat. Laut Kalkulation sind es zwischen 15.000 und 30.000 Euro, die man dafür zahlt. Wenn man das Ganze hinterher auf die Mieten umlegt, wenn man etwas gebaut hat, kommen schnell mal 100 Euro pro Monat für manchen Mieter hinzu. Wir haben hier schon mehrmals die Mietpreisbremse und ähnliche Dinge diskutiert und darüber, dass es in manchen Stadträumen bereits Probleme gibt. Die Leute suchen nach günstigem Mietraum, aber nicht mehr unbedingt nach einem Parkplatz für ein Auto, das sie gar nicht nutzen wollen, weil sie vielleicht eher Kunde bei Carsharing sind oder lieber gleich die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.
Deshalb kommt unser Vorschlag, wie überall in der Bundesrepublik in der Musterbauordnung, die Stellplatzpflicht abzuschaffen. Wenn es irgendwo erforderlich ist, darf die Gemeinde entscheiden. So hat es auch der erste Regierungsentwurf vorgesehen, aber es wurde leider wieder zurückgenommen und das Prinzip umgekehrt. Jetzt besteht weiterhin von Gesetzes wegen die Stellplatzpflicht. Die Gemeinden haben nur die Möglichkeit, mit einer Satzung davon abzuweichen.
Da weiß man natürlich, was in der Praxis passiert: Wenn ich als Gemeinde nichts machen muss, dann wird es in sehr, sehr vielen Fällen die Stellplatzpflicht künftig nicht mehr geben. Wenn man aber aktiv ran muss, ist das für viele Gemeinden auch ein gehöriger Aufwand, da sie dann erst Satzungen erarbeiten müssen. Das ist oft ein Problem, gerade im ländlichen Raum. Das wird heißen: Die großen Städte werden es wahrscheinlich hinbekommen, aber im ländlichen Raum wird es dabei bleiben, dass es einfach teurer wird; und die Verbände der Bauwirtschaft und des Wohnungsbaues flehen uns schon seit Jahren an, ein wenig dafür zu sorgen, dass die Nebenkosten beim Bauen geringer werden.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, unserem Gesetzesantrag zuzustimmen, der im Einklang mit dem ist, was man in der gesamten Bundesrepublik tut. Vielen Dank.