Datum: 17. März 2020

Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes – Maicher: Nicht nur die Abitur-Note soll bei der Zulassung zählen, sondern auch, dass man für das gewählte Fach brennt

Redebeitrag der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes" (Drs 7/912)
7. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 17. März, TOP 7

– Diese Rede wurde zu Protokoll gegeben –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

die zentrale Studienplatzvergabe – also für die Fächer Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Tiermedizin – ist seit vielen Jahren eine Dauerbaustelle. Und die Kritik daran ist ebenfalls schon alt.
Immer wieder wurde beklagt, dass es dabei höchst ungerecht zugeht. Besonders die starke Stellung der Abiturnote im Vergabeverfahren hat für Unmut gesorgt, denn die Anforderungen an das Abitur sind in den Ländern bekanntlich unterschiedlich. Am Ende hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgebern von Bund und Ländern aufgetragen, nachzubessern.

Der erste Schritt war der Staatsvertrag zur Hochschulzulassung, den wir noch in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte klargestellt, dass künftig die Eignung der Studienbewerber und -bewerberinnen im Mittelpunkt der Zulassungspraxis stehen muss. Die bisherigen Kriterien haben dies ungenügend abgebildet und möglicherweise in Teilbereichen sogar vereitelt. Denken Sie an den bisherigen Stellenwert der Wartezeit oder der Ortspräferenz, bei denen allein taktische Erwägungen oder ausreichend langes Warten zur Zulassung führen konnten.

Künftig soll die tatsächliche Eignung eine viel größere Rolle spielen. Das ist gar nicht so leicht. Denn wie misst man Eignung? Im besten Fall, indem man mehrere sachgerechte Kriterien zur Beurteilung heranzieht und kein einzelnes Kriterium überbetont, wie zuletzt die Abiturnote. Dabei ist wichtig, dass man sich Kriterien sucht, die eine verlässliche Prognose zulassen, dass jemand erfolgreich das Studium beenden und dann zum Beispiel Arzt oder Ärztin werden kann.
Der Staatsvertrag hat das berücksichtigt. Zwar wurde der Anteil der Studienplätze, die nur nach Abiturnote vergeben werden, auf 30 Prozent erhöht, aber der große Teil der Studienplätze wird von den Hochschulen durch ein Auswahlverfahren vergeben, wobei auch die Rolle der Abiturnote modernisiert wurde. Künftig gilt sie nicht mehr allein, sondern es müssen weitere wesentliche schulnotenunabhängige Kriterien dazukommen. Und zehn Prozent der verfügbaren Studienplätze werden sogar ausschließlich nach Eignung vergeben.

All das muss nun in unserem sächsischen Hochschulzulassungsgesetz nachvollzogen werden. Zunächst führen wir eine Vorabquote für in der beruflichen Bildung Qualifizierte ein, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen. Das ist konsequent, wenn bei der Hochschulzulassung künftig der Eignung eine größere Bedeutung zukommen soll.
Um beim Beispiel der Medizin zu bleiben: wenn sich eine Krankenschwester dazu entscheidet, ein Medizinstudium aufzunehmen, bringt sie mit ihrer beruflichen Erfahrung und ihrem praktischen Wissen schon sehr viel für das Studium und eine erfolgreiche Zukunft als Ärztin mit. Diese Art von Eignung soll es in Zukunft leichter machen, den Weg ins Studium zu finden.
Das zeigt sich auch bei den Regelungen für die Studienplätze, die nach Abzug der Vorabquote zu vergeben sind. Hier kommt uns als Gesetzgeber die Aufgabe zu, genau jene schulnotenunabhängigen Kriterien zu definieren, anhand derer die Hochschulen die Studierenden in den Auswahlverfahren auswählen. Es müssen Kriterien sein, die möglichst viel über die Eignung eines Studienbewerbers oder einer -bewerberin aussagen. Also zum Beispiel: fachspezifische Studieneignungstests, Gespräche oder mündliche Verfahren. Aber auch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufstätigkeit oder praktische Tätigkeiten, die über die Eignung Auskunft geben, kommen in Frage. Für uns war dabei aber auch wichtig, dass wir den Hochschulen Spielräume für ihre eigenen Schwerpunkte lassen und ihnen Gestaltungsmöglichkeiten für ihre Eignungsprüfungen eröffnen. Deshalb hat sich die Koalition im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Hochschulen neben Studieneingangstests auch standardisierte Auswahlgespräche nutzen dürfen. Zehn Prozent der Studienplätze werden nur nach solchen Kriterien vergeben, die unabhängig von der Schulnote sind, aber viel über die Eignung eines Studienbewerbers oder -bewerberin aussagen.

Weitere 60 Prozent der Studienplätze werden in Zukunft von den Hochschulen nach Abiturnote vergeben oder nach gewichteten Einzelnoten, die über die fachspezifische Eignung Aufschluss geben. Aber auch hier zählen Noten nicht allein, es muss mindestens ein weiteres von den notenunabhängigen Kriterien dazu kommen, die ich gerade beispielhaft aufgezählt habe. Bei den Humanmedizinern sind es sogar zwei.
 
Das sind die zentralsten Änderungen des Gesetzes. Wichtig ist mir aber noch folgendes. Wir wollen, dass in Sachsen genügend Medizinstudierende ausgebildet werden. Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf eine Aufstockung der Plätze verständigt. Aber auch dann wird das Fach zulassungsbeschränkt bleiben und deshalb braucht es Regeln, wie diese Plätze vergeben werden.
Mit diesem Gesetzentwurf streben wir an, dass bei der Auswahl der Studierenden in Zukunft auch diejenigen stärker zum Zuge kommen können, die nicht die 1,0 auf dem Abiturzeugnis stehen haben, dafür aber für das Fach brennen und das Ziel haben, engagierte Ärzte und Ärztinnen zu werden. Die dafür Praktika machen oder Gesundheitsberufe ergreifen oder sich anderweitig qualifizieren und jetzt ihre Chance ergreifen wollen. Diesen Weg wollen wir ihnen ebnen.

Vielen Dank.
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