Datum: 08. Februar 2021

AfD zu Linksextremismus – Lippmann: Hanebüchener Antrag aus dem blau-braunen Phantasialand

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Prioritätenantrag der Fraktion AfD "Neue RAF verhindern – kein Rückfall in die 70er Jahre" (Drucksache 7/5303)
23. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 04.02.2020, TOP 3

Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und
bevor ich mich mit diesem hanebüchenen Antrag aus dem blau-braunen Phantasialand in einigen Details auseinandersetze, möchte ich mal einen kurzen Rückblick wagen.
Nein, nicht in die 70er, sondern in die jüngere Vergangenheit. Denn anders als von der AfD behauptet, ist die jüngere Historie des Freistaates voll Aktionen und Aktionismus gegen vermeintliche linksextreme Vereinigungen.

Den vielen und jahrelangen Ermittlungsverfahren gegen die linke Szene ist dabei aber eins gemein: Sie scheiterten trotz umfassender Ermittlungen allesamt. Verfahren gegen angebliche Antifa-Sportgruppen, das Großverfahren gegen das Umfeld der BSG-Chemie Leipzig und gegen Vereinigungen, die nie existierten, endeten gleichermaßen in der sang und klanglosen Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO – Einstellung mangels Tatverdacht – aber, aufgrund der hemmungslosen Überwachungsmaßnahmen, mit Wunden für den Rechtsstaat.

Wegen einer Straftat nach § 129a StGB, die linksextremistisch motiviert war, wurde – soweit ich das überblicke – in den letzten Jahren indes keine einzige Person angeklagt.
Das gilt übrigens auch für das Verfahren gegen Lina E. Der Generalbundesanwalt ermittelt wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, nicht wegen Bildung einer terroristischen und das Verfahren ist auch noch nicht abgeschlossen.

Unabhängig Ihres Antrages verurteile ich jede Art von Gewalt und baue auf dem Rechtsstaat bei der Verfolgung schwerster Straftaten. Aber ich baue auch auf seine notwendige Besonnenheit und Faktenbasiertheit statt auf einen öffentlichen Überbietungswettbewerb um Superlative und Schreckgespenster.

Damit nun zu diesem absurden Machwerk von der AfD-Propaganda-Farm, bei dem so nichts zueinander passt. Bei dem Antragstitel und Antragsinhalt so weit auseinanderliegen, wie die AfD und gesunder Menschenverstand.

Im Antragspunkt 1 fordert nun ausgerechnet jene Fraktion ein massives Vorgehen gegen die Bedrohung der Bürger des Freistaates, der Demokratie und ihrer Einrichtungen, die in ihren Reihen an Protagonisten dieser Entwicklungen mehr als reich ist. Im Großen, weil Sie die Saat gesät haben, die in Hass, Hetze und Gewalt gegen Demokratie und Freiheit, gegen Menschenwürde und Anstand, aufgegangen ist und im Kleinen, wenn Herr Schaufel Journalisten bedroht oder Herr Wippel Abgeordneten den Tod wünscht. Anstatt nun die Staatregierung aufzufordern, zu handeln, wäre es für die Zielerreichung wirksamer, endlich bei sich selbst anzufangen.

In Antragspunkt 2 wird es absurd. Sie fordern eine Gefahrenanalyse zur Bedrohungslage für den Freistaat. Also eine Analyse für ein Phänomen bei dem Sie doch schon die Gefahr erkannt oder besser beschworen haben. Sie warnen vor einer neuen RAF und wollen dann aber in ihrem Antrag erst mal wissen, ob es wirklich so schlimm ist. Im Ernst – wollen Sie dieses Parlament veralbern oder ist die intellektuelle Armut bei Ihnen schon soweit fortgeschritten, dass Sie die Inhalte und Überschriften Ihrer Anträge würfeln?

Genauso, wie Sie offenbar die Begründung Ihrer Anträge vom Höcke-Kalbitz-Orakel am Kyffhäuser abholen. Auf Seite zwei der Begründung bemühen Sie zum Vergleich der Gefahr von Rechtsextremismus und Linksextremismus die Zahl von Brandanschlägen. Das kann man machen, dann wird es aber dünn. Denn wie wir wissen, ist das Repetitor des Rechtsextremismus genau wenig auf praktische Brandstiftungen begrenzt, wie ihre Politik auf geistige Brandstiftung. Wo ist denn die Gegenüberstellung von kriminellen und terroristischen Vereinigungen? Wo die Körperverletzungsdelikte, wo die waffenrechtlichen Straftaten? Das Ergebnis hätte wohl schlicht nicht zum Antrag gepasst.

Und genauso würfelt die AfD offenbar auch ihre Politik. Die hat mit Logik und Kohärenz genauso viel zu tun, wie eine Erdnuss mit einer Nuss. Gestern blasen Sie einen sinnvollen Gesetzentwurf des Justizministeriums zum angeblichen neuen Radikalenerlass 2.0 auf und heute wird hinter jedem Baum die RAF vermutet und jeden Tag aufs Neue jedes großartige Demokratieprojekt als linksextrem diffamiert. Diese schwachsinnige Bigotterie ist keine Politik, sondern eine Zumutung.

Die AfD versucht eine Terrorgefahr herbei zu fabulieren, die in Deutschland in der Form aktuell nicht besteht, um Ängste zu schüren. Auf das Konto der RAF gingen in den rund 25 Jahren ihres Bestehens über 30 Morde, Mordversuche, Geiselnahmen, Sprengstoffanschläge und Banküberfälle. Es war eine furchtbare Zeit und die Gewalt die von diesen Gruppen ausging, war tödlich, traumatisierend und hat unfassbares Leid hinterlassen. Nie wieder darf sich dies wiederholen. Das ist gesamtgesellschaftlicher Konsens.

Die RAF hat sich nicht wiederholt, wohl aber der Terror. Der NSU, dessen Mitglieder und Unterstützer in Sachsen lebten, hat seinen Terror über Jahre unentdeckt im ganzen Land ausgeübt. Allein in Sachsen wurden nur in den letzten drei Jahren eine Reihe von rechtsextremer Gewalttätern wegen Bildung dreier rechtsterroristischer Vereinigungen verurteilt. Unter uns lebten und leben Rechtsterroristen.

Und somit ist Ihre Intention klar. Je mehr auch Sie Ihre Demokratiefeindlichkeit offenbaren, je mehr Sie in den Fokus der Sicherheitsbehörden gelangen, je klarer wird, dass Sie in Teilen eindeutig Rechtsextremisten sind, umso mehr müssen Sie noch ein möglichst großes Schreckensbild an die Wand malen, um von sich abzulenken.
Und während in Deutschland Rechtextreme Waffen horten, Politiker ermorden und Synagogen angreifen, muss es dann natürlich das Schreckensbild einer neuen RAF sein, um von der eigenen Verantwortung für die Verrohung unsere Gesellschaft und für Gewalt abzulenken.

Unsere Antwort darauf kann nur heißen: Ablehnung!

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