Datum: 05. November 2020

Vorläufige Haushaltsführung – Liebscher: Wir wollen Strukturen und erreichte Standards erhalten sowie schützen

Redebeitrag des Abgeordneten Gerhard Liebscher (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Vorläufige Haushaltsführung 2021 gerecht und nachhaltig gestalten – gesellschaftlichen Zusammenhalt und sozialen Ausgleich wahren!" (Drs 7/3331)

17. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 05.11.2020, TOP 7

Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

DIE LINKE bringt mit ihrem Antrag ein wichtiges Thema in den Landtag. Wir wissen, wie schwierig die Situation für alle ist, die auf Förderprogramme angewiesen sind, wenn der Haushalt erst im Folgejahr beschlossen wird. Wir BÜNDNISGRÜNE machen uns auch viele Gedanken und überlegen, was wir tun können, damit sich die Situation in der Härte von 2015 nicht wiederholt.
Aus diesem Grund haben wir bereits im Juni 2020 das Thema im Koalitionsausschuss aufgerufen und uns innerhalb der Koalition auf einen Schutzmechanismus für Vereine, Verbände und Ehrenamt verständigt.
Im Sommer 2020 war bereits absehbar, dass im Freistaat Sachsen aufgrund des Haushaltsverfahrens zu Beginn des kommenden Jahres eine vorläufige Haushaltsführung gelten wird. Die Koalition ist sich einig, dass geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind, damit Verbände, Vereine und Ehrenamt ihre wichtige Arbeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt trotz der vorläufigen Haushaltsführung uneingeschränkt und ohne Unterbrechung fortsetzen können.
Wir wollen Strukturen und erreichte Standards erhalten sowie schützen. Wir wollen, dass Träger und Fachkräfte in diesen äußerst schwierigen Zeiten eine Planungssicherheit haben und dass die soziale und kulturelle Infrastruktur im Freistaat eine Chance hat.
Ich denke da an die Projekte der Demokratieförderung, der Kultur, der Integrations- und Asylberatung, Bildung in zahlreichen Facetten, soziale Projekte, Vereine im Natur- und Umweltschutz – und viele weitere mehr, welche die Vielfalt des Lebens im Freistaat prägen, Gutes tun und unverzichtbar sind für unser Land. Jetzt brauchen wir das Finanzministerium, dass uns einen Vorschlag erarbeiten soll, wie eine solche Umsetzung ausschauen kann. Dieser liegt uns hoffentlich sehr bald vor.
Es steht außer Frage, dass das Thema dringlich ist und dass wir eine Zwischenlösung bis zur Verabschiedung des Haushaltes brauchen. Der Antrag der LINKEN macht aufmerksam auf dieses wichtige Thema, das uns auch schon seit Wochen beschäftigt, da natürlich auch bei uns viele Menschen Kontakt suchen und mit uns über die Problemlage sprechen. Der Antrag der LINKEN ist für uns jedoch nicht zustimmungsfähig. Er fordert vieles zeitgleich, was in sich widersprüchlich ist.
Ich konnte jetzt im Antrag nicht sehen, wie das in der Umsetzung aussehen soll. Wir werden als Parlament die Zeit brauchen, um den neuen Haushaltsplan auf den Weg zu bringen. Eine Umsetzung dieses Antrags würde zu stark in die Budgethoheit des Landtags eingreifen.
Das können und wollen wir nicht. Die Staatsregierung soll nur Geld ausgeben können, wenn der Landtag das beschlossen hat. Die vorläufige Haushaltsführung ist eine Ausnahme und eine Überbrückung, bis der Landtag einen Etat verabschiedet hat.
Für Ehrenamt, Vereine und Verbände brauchen wir eine Lösung. Das ist unbenommen. Darum danke, dass Sie das Thema hier zur Debatte gestellt haben. Aus genannten Gründen ist der Antrag für uns jedoch nicht zustimmungsfähig. » Mehr Informationen zur 16. und 17. Sitzung des 7. Sächsischen Landtages