5. Frauenförderungsbericht – Meier: Viele schöne Worte, aber dahinter nur wenige verwertbare Erkenntnisse

Redebausteine der Abgeordneten Katja Meier zum "Fünfter Frauenförderungsbericht des Freistaates Sachsen Bericht zur Umsetzung des Sächsischen Frauenförderungsgesetzes (SächsFFG) sowie zur Situation von Frauen im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen", Drs 6/16921, 13. März, TOP 19

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn wir über die Ergebnisse des 5. Frauenförderungsbericht reden, dann kommen wir nicht umhin uns Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes noch mal vor Augen zu führen. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. In der Sächsischen Verfassung finden wir diesen Gedanken in ähnlicher Weise in Artikel 8 wieder.

Auch 27 Jahre nach Verabschiedung der Sächsischen Verfassung bewegt sich im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern so ziemlich nichts. Zur Vorbereitung auf diese Debatte zum 5. Frauenförderungsbericht der Staatsregierung habe ich einen Blick in die früheren Berichte und Diskussionen geworfen. Mein Befund: In diesem Hohen Haus wurden im Jahr 1998, als der erste Frauenförderungsbericht besprochen wurde, genau die gleichen Probleme festgestellt und diskutiert wie heute.
Frauen waren in Führungspositionen extrem unterrepräsentiert. Erklärt wurde das mit dem hohen Frauenanteil an Teilzeit-Beschäftigten und der fehlenden Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienaufgaben.
In den folgenden Berichten und Debatten ging es immer und immer wieder um

  • die geringen Frauenanteile in Führungspositionen und in Gremien,
  • um die Notwendigkeit familienfreundlicher und flexibler Arbeitsbedingungen,
  • um die Benachteiligung von Teilzeitkräften, also vorwiegend Frauen, bei Beförderungen und Höhergruppierungen
  • um Dienststellen ohne Frauenförderungspläne und Frauenbeauftragte.

Die reinen Zahlen haben in sich in diesen über 20 Jahren kaum verändert. Der Frauenanteil an allen Beschäftigten im sächsischen öffentlichen Dienst und in einzelnen Bereichen hat sich nur geringfügig um zwei bis vier Prozent verändert. Die einzige Ausnahme bilden die künftigen Beamtinnen und Beamten.
Frauen sind im Beamtentum mit aktuell ca. 43 Prozent unterrepräsentiert. Diese Situation wird sich verfestigen oder gar verschlechtern. Der Frauenanteil bei den Anwärterinnen und Anwärtern betrug 1997 noch 54,3 Prozent. Im aktuellen Frauenförderungsbericht ist er mit nur noch 34,2 Prozent angegeben. Das ist alarmierend! Offensichtlich ist der Freistaat Sachsen als Dienstherr sogar mit der Aussicht auf eine Verbeamtung für junge Frauen total unattraktiv. Tun sie endlich etwas dagegen!

Es ist aber nicht so, dass vergangenen Staatsregierungen nicht aus den Frauenförderungsberichten gelernt hätten. Zu deutlich waren die Ergebnisse. Schon 1997 erkannte die damalige zuständige Ministerin, dass sich noch einiges verbessern ließe, beispielsweise durch familienfreundlichere Arbeitszeiten.

In der Diskussion der Berichte stellt die Staatsregierung 2009 fest, dass mit der verstärkten Beteiligung von Frauen an Führungspositionen wertvolle Ressourcen genutzt werden könnten. Es wurde sogar Sympathien für Telearbeit, Homeoffice und bessere Karrierechancen für Teilzeit-Beschäftigte geäußert. Die Umsetzung dieser Ideen durch die Staatsregierung sah dann allerdings so aus, dass das Sozialministerium bei den anderen Ressorts die Umsetzung des Frauenförderungsgesetzes anmahnte.

Schon damals forderte die damalige frauenpolitischen Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, Elke Herrmann, ein modernes und innovatives Gleichstellungsgesetz. Denn damals wie heute wollen wir GRÜNE Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte mit umfassenden Beteiligungs- und Klagerechten und Sanktionen für Dienststellen, die entgegen ihrer Pflicht keine Frauenförderpläne erstellen.

Lassen sich das mal auf der Zunge zergehen: Wir haben ein Landesgesetz, das u.a. zur Erstellung von Frauenförderplänen und zur Bestellung von Frauenbeauftragten verpflichtet. Und wenn das nicht passiert, passiert überhaupt nichts. Stellen Sie sich mal vor, wir würden das im Strafrecht so machen oder im Besoldungsrecht.

Der Dreh- und Angelpunkt der Realisierung des Verfassungsauftrags zur Gleichstellung ist die Umsetzung des gleichstellungsrechtlicher Regelungen. Aber in Sachsen gibt es 25 Jahre nach Inkrafttreten des Frauenförderungsgesetzes immer noch Dienststellen, die sich weigern, sich mit der Lage der weiblichen Beschäftigten auseinanderzusetzen.

So liest sich auch der 5. Frauenförderungsbericht: Viele schöne Worte, aber dahinter nur wenige verwertbare Erkenntnisse.

Das fängt beim Alter der zugrunde liegenden Daten an. Die Statistischen Daten sind dreieinhalb Jahre alt, die Ressortumfrage erfolgte im vorletzten Jahr. Der Prozess der Erstellung des Berichts dauerte viel zu lange. Die statistischen Daten werden jährlich erhoben. Länger darf auch die Ressortumfrage nicht dauern. Wenn der Bericht dann allerdings ewige Runden durch das Kabinett drehen muss, weil dem ein oder anderen Minister die sich aufdrängenden Erkenntnisse nicht passen, verschleppt sich das ganze natürlich. So kann man den Bericht und die Sache auch entwerten, meine Damen und Herren.

Nach aufmerksamer Lektüre der früheren Frauenförderungsberichte enttäuscht der vorgelegte Bericht in zwei Punkten ganz erheblich.
Den Frauenbeauftragten in den Dienststellen und den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten widmet der Bericht ganze fünfeinhalb Seiten von über 200, inklusive umfassender Gesetzeszitate. Aussagen über ihre Situation wurden aus einzelnen ausgewählten Frauenförderungsplänen gezogen. Das ergibt doch kein umfassendes Lagebild.
Wurden die Frauenbeauftragten oder wenigstens die Landesarbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten um Stellungnahme gebeten? An diesen Personen hängt maßgeblich die Umsetzung des Frauenförderungsgesetzes in den Dienststellen und in der Gesellschaft. Jedoch ist der Schaden dann doch nur halb so groß, weil das Frauenförderungsgesetz ihnen sowieso keine wirkungsvollen Beschwerde- oder gar Klagerechte einräumt. Insoweit passt das leider ins Bild.

Die Ausführungen zu den Frauenförderungsplänen der Dienststellen ließen mich äußerst ratlos zurück. Die letzten Berichte enthielten eine tabellarische Übersicht, inwieweit der Pflicht zur Erstellung in den einzelnen Ressorts genügt wurde. Der jetzige Bericht enthält dazu keinerlei Angabe. In den allgemeinen Ausführungen wird auf die Analyse ausgewählter Förderungspläne im vierten Bericht verwiesen. Es werden dann Beispiele für Inhalte von Frauenförderungsplänen aufgeführt.

Und ich frage mich ernsthaft, ob hier die gleichen Pläne ausgewertet wurden wie vor sechs Jahren.

Einen Schmakerl habe ich im Bericht dann doch gefunden. Dort ist zu lesen, >>dass Frauen in Führungspositionen als unterrepräsentiert gelten, solange ihr Anteil nicht dem Gesamtanteil der Frauen an den Beschäftigten im öffentlichen Dienst entspricht.<< Aktuell sind 65,9 Prozent Frauen im öffentlichen Dienst beschäftigt. Folge ich der Logik der Ausführung müssten auch 65,9 Prozent Frauen in Führungspositionen vertreten sein.
Dass dem nicht so ist, wissen wir. Und genau deshalb brauchen wir in Sachsen ein modernes Gleichstellungsgesetz mit umfassenden Beteiligungs- und Klagerechten und Sanktionen für Dienststellen, der Stärkung von Gleichstellungsbeauftragten, paritätisch besetzte Gremien und nicht zuletzt Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. » Alle Infos zum 88./89. Plenum » Alle GRÜNEN Reden