Fragen zur Inklusion
1. Gibt es Grenzen der Integration? [Klick!]
2. Stimmt die Ausstattung?
3. Sind die Lehrkräfte kompetent?
4. Kommen die Lehrkräfte nicht an ihre Belastungsgrenze?
5. Leiden die Förderkinder nicht und werden von den anderen abgelehnt?
6. Lernt mein nichtbehindertes Kind im gemeinsamen Unterricht nicht weniger?
7. Lernen die Förderkinder mehr als in Förderschulen?
8. Führt Inklusion nicht zur Deprofessionalisierung der Sonderpädagogen und zum Verlust der sonderpädagogischer Förderung?
9. Ist Inklusion nicht zu teuer oder gar eine Sparmaßnahme?
Publikationen

Inklusion in der Schule - Eine Schule für alle!
(Flyer, Stand: September 2012)
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Aussonderung
Das derzeitige Schulsystem setzt auf eine weitgehende Aussonderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das sächsische Schulsystem ist selektiver als in anderen Bundesländern. Während Rheinland-Pfalz lediglich für 4,5% Schüler der Schüler sonderpädagogische Förderbedarf diagnostiziert wird, sind es in Sachsen 8,3%. Der Großteil von ihnen sind Schülerinnen und Schüler in den Förderbereichen Lernen, Sprache und Verhalten, bei den Förderbedarf nicht aufgrund einer eigentlichen Behinderung diagnostiziert wird, sondern weil sie von vornherein oder nach Überweisung aus den Regelschulen als nicht schulfähig für Grundschule, Mittelschule oder Gymnasium eingestuft werden. Nur 1,7% der Kinder mit Förderschwerpunkt Lernen besuchen in Sachsen eine Regelschule, der niedrigste Wert in Deutschland (Bremen: 61,5%). In der Regel handelt es sich um Kinder aus sozioökonomisch schwachen Elternhäusern. Während die Institution Förderschule diese sozioökonomische Unterschicht verfestigt, ist ein inklusives Schulsystem die Voraussetzung, um ihnen bessere Bildung und sozialen Aufstieg zu ermöglichen.
Links:
» Bundesarbeitsgemeinschaft 'Gemeinsam leben – gemeinsam lernen' Sachsen – Eltern gegen Aussonderung
» Landesarbeitsgemeinschaft 'Gemeinsam leben – gemeinsam lernen' Sachsen – Eltern gegen Aussonderung
Elternwahlrecht
Inklusiv bedeutet, dass alle Kinder - mit und ohne Behinderungen - gemeinsam unterrichtet werden; keine und keiner soll gegen den eigenen Willen bzw. den Willen der Eltern in Förderschulen ausgegrenzt werden. Das Elternwahlrecht zwischen Förderschule und integrativer Schule ist erste und unbedingte Voraussetzung, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
Wir wollen schnellstmöglich ein Elternwahlrecht über die Form der Förderung konstituieren. Das heißt: die Eltern sollen entscheiden können, ob ihr Kind an einer Förderschule oder an einer allgemeinbildenden Schule unterrichtet wird. Seit Jahrzehnten setzen sich Eltern von Kindern mit Behinderungen nachdrücklich dafür ein, dass deren Zugehörigkeit zur Gesellschaft anerkannt und ihnen die volle Teilhabe am Unterricht der allgemeinen Schule ermöglicht wird. Wir wollen, dass der unwürdige Bettelgang der Eltern um einen Integrationsplatz ein Ende hat. Kinder brauchen den Rechtsanspruch auf Inklusion.
Förderschule
Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht in Sachsen eine Pflicht zum Besuch der Förderschule. In Förderschulen lernen ausschließlich Kinder mit einem Förderbedarf in den sechs unterschiedlichen Förderschwerpunkten Lernen, Emotional-soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche Behinderung, Sehen oder Hören. Zwei Drittel der Schüler ohne Abschluss sind Abgänger der Förderschulen. Etwa 85% der Förderschulabgänger erreichen keinen Hauptschulabschluss oder anderen allgemeinbildenenden Schulabschluss. Auch wenn nicht alle Förderschüler einen Abschluss erhalten werden können, ist dieser Anteil zu hoch. Die Förderschuler im Förderschwerpunkt Lernen (60% aller Förderschüler) erreichen nicht das Leistungsniveau, dass sie auf inklusiven Schulen erreichen könnten. Für die Schüler der weiteren Förderschwerpunkte ist eine größerer Fördereffekt der Förderschule gegenüber der Regelschule nicht erwiesen. Ein inklusives Bildungssystem sieht Förderschulen nur als absolute Ausnahme oder gar nicht vor.
Die Förderschulen sollen als Schulart schrittweise aufgelöst werden. Dabei können und sollen die bestehenden und oft gut ausgebauten Schulgebäude weiter genutzt werden, indem sich Förderschulen zu Regelschulen wandeln können. Als integrierte Unterstützungszentren können sich dafür geeignete Förderschulen auf bestimmte Formen von Behinderungen spezialisieren, so dass sie zu Schwerpunktschulen werden. Wie welche Förderschule konkret weiter genutzt werden kann, entscheiden die Schulträger in einem regionalen Schulentwicklungsplan, der mit der jeweiligen Schulnetzplanung abgestimmt wird. Für spezielle Behinderungen wird es mindestens für einen Übergangszeitraum zentraler Einrichtungen bedürfen. Die integrierten Unterstützungszentren, können sich auf bestimmte Formen von Behinderungen spezialisieren, so dass die jeweiligen allgemeinen Schulen so zu Schwerpunktschulen werden. Dass heißt nicht, dass alle Förderschulen geschlossen werden müssen.
Gesellschaftliche Akzeptanz
Ein inklusives Schulsystem kann grundsätzlich auf einen großen Rückhalt in der Bevölkerung bauen. Zwei Drittel der Bevölkerung sind für das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Nichtsdestrotrotz ist damit zu rechnen, dass die Vorbehalte und Widerstände, wenn es das eigene Kind und die eigene Schule betrifft, erheblich sein können. Das Beispiel anderer Länder zeigt: Erfahrung schafft Akzeptanz, viele Widerstände und Vorurteile werden erst durch die konkrete Praxis überwunden.
Die Einführung eines inklusiven Schulsystems muss deshalb von einer intensiven vorbereitenden Aufklärungsarbeit bei Eltern, Lehrern, Schülern und der gesamten Bevölkerung begleitet werden. Dazu wollen wir eine Service-Agentur für Inklusive Schule einrichten, wie sie für die Ganztagsschulen bereits seit Jahren existiert. Das Werben um gesellschaftliche Akzeptanz sollte durch das Land, die Schulträger und betroffene Verbände getragen werden.
» Umfrage der Bertelsmann-Stiftung zum gemeinsamen Unterricht
Inklusion und Integration
Eine inklusive Schule nimmt alle Kinder in ihrer individuellen Unterschiedlichkeit an. Die separierende Pädagogik trennt die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen vom restlichen Schulsystem. Die integrative Pädagogik strebt die Eingliederung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an. Eine inklusive Pädagogik hingegen sortiert erst gar nicht aus. Inklusion bedeutet, dass Strukturen und Didaktik von vornherein auf die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler und individuelles Fördern und Fordern ausgerichtet sind. Das heißt auch, dass Schülerinnen und Schüler, die dies benötigen, Rückzugs- und Schutzräume innerhalb einer Regelschule haben. Ein gelungener gemeinsamer Unterricht wirkt sich positiv auf die Leistungs- und Intelligenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus und fördert die sozialen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler.
Kosten
Die inklusive Schule ist kein Sparmodell. Die wertvollen Ressourcen der Förderschulen müssen an den Regelschulen erhalten werden. Die Erfahrung anderer Länder zeigt, dass inklusive Schulen höhere Aufwendungen im Personalbereich benötigen. Andererseits entfallen durch ein inklusives Schulsystem erhebliche Aufwendungen der Schulträger für Schülerbeförderung, gesonderte Schulgebäude und Heimkosten. Die Bertelsmann-Stiftung hat auf dieser Ebene für Sachsen ein Einsparpotential von 109 Millionen Euro jährlich berechnet. Das entspricht etwa der Hälfte der Ausgaben des Freistaates für Lehrkräfte und Unterrichtshilfen der Förderschulen. Dieses Geld sollte vollständig in die Verbesserung der Personalsituation investiert werden. Bei vollständig inklusives Schulsystem ist, das zeigen die Erfahrungen anderer Länder, nicht teurer als ein separierendes. Lediglich für die Übergangszeit fallen höhere Aufwendungen, insbesondere für die Schaffung von Barrierefreiheit an.
Kita und Frühförderung
Die langfristig wichtigste Maßnahme für ein inklusives Bildungssystem ist es, Kinder so gut und frühzeitig zu fördern, dass erst gar kein sonderpädagogischer Förderbedarf entsteht. Dazu müssen zum einen Kindertagesstätten inklusiv werden, die heilpädagogischen Kitas schrittweise aufgelöst (in den meisten Bundesländern existieren diese gar nicht mehr) und deren Kompetenzen in integrative Kitas einbezogen werden. Zum anderen müssen Kindergärten generell durch einen besseren Personalschlüssel gestärkt werden. Insbesondere in sozialen Brennpunkten ist der Ausbau von Kitas zu Familienzentren, die vor allem Eltern stärker in die Bildungsarbeit einbeziehen, eine wichtige präventive Maßnahme.
Lehrkräfte
Die Lehrkräfte an den Förderschulen leisten eine hoch engagierte und kompetente Arbeit. Wir brauchen sie für ein inklusives Schulsystem. Mit ihrer Hilfe muss sichergestellt werden, dass bei der sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern in Regelschulen kein Qualitätsverlust eintritt. Die Ressourcen und die Kompetenzen der Fachkräfte der Förderschulen müssen erhalten und weiterentwickelt und schrittweise in die allgemeinen Schulen überführt werden. Bei vielen Regelschullehrern muss die Sensibilität für den Umgang mit Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gestärkt werden.
Erforderlich ist dazu auch eine Fortbildungsoffensive in der Lehrerfortbildung: Alle Lehrkräfte sollen Kinder und Jugendliche mit sehr unterschiedlichen Lernvoraussetzungen unterstützen können, aber weiterhin braucht es spezialisierte Förderlehrkräfte, die mit ihren besonderen Kenntnissen die Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen begleiten und andere Lehrkräfte hierin anleiten. Schulpsychologen und Schulpsychologinnen ergänzen die Lehrkräfte ebenso wie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Integrationsassistenzen unterstützen Kinder mit Behinderungen. In einer inklusiven Schule sind die Sonderpädagogen ein Teil des Kollegiums. Diese Systemveränderung kann und muss in enger Abstimmung mit allen Beteiligten politisch geführt und verantwortet werden.
Ressourcen
Derzeit sind die Voraussetzungen an den Regelschulen für inklusive Schule nicht gegeben. Die schon jetzt integrativ arbeitenden Schulen haben erhebliche Probleme bei der Verwirklichung integrativen Lernens. In der Regel werden sonderpädagogische Lehrkräfte nur stundenweise abgeordnet und stehen deren Ressourcen nur unzureichend zur Verfügung. Integrationsassistenzen werden immer wieder neu als Einzelmaßnahme beantragt und gefördert. Diese Probleme wollen wir zügig beheben. Schulen müssen in einem ersten Schritt in die Lage versetzt werden, über eine geänderte Förderpraxis des Freistaates pauschale Integrationsetats durch die Kommunen zugewiesen zu bekommen, mit denen sie flexibel entscheiden und langfristige Kooperationsbeziehungen mit Integrationsassistenzen eingehen können. Integrative Schulen müssen dauerhaft sonderpädagogisches Personal als festen Bestandteil des Lehrkörpers erhalten.
Freistaat und Träger müssen darüber hinaus in entsprechenden Entwicklungsplänen die für Inklusion notwendigen Ressourcen benennen und bereitstellen. Das betrifft zum einen die Schaffung von barrierefreien Schulgebäuden. Zum anderen muss sichergestellt werden, dass angesichts des prognostizierten Lehrermangels genügend Regelschullehrer und Sonderpädagogen zur Verfügung stehen, um die Klassenobergrenzen für inklusive Klassen einzuhalten. Insbesondere im Bereich der Grundschulen sind hier erhebliche Anstrengungen nötig. Im Bereich der Mittelschulen und Gymnasien kann der Freistaat durch ausreichende Kapazitäten Lehramtsausbildung rechtzeitig die Weichen stellen. Angesichts der Konkurrenz der Bundesländer um Lehrkräfte, aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen sollte eine gleiche Eingruppierung aller Lehrkräfte an inklusiven Schulen angestrebt werden.
Schulsystem
Inklusion ist erst dann tatsächlich erreicht, wenn es keinerlei Separation aufgrund von Behinderung gibt – ein „bißchen“ Inklusion geht nicht. Die UN-BRK fordert deshalb nicht nur ein individuelles Recht von Menschen mit Behinderung auf den Besuch einer Regelschule, sondern ein inclusive education system, ein inklusives Bildungssystem. Es reicht also nicht, nur Elternwahlrecht zwischen Regelschule und Förderschule zu gewährleisten, sondern es muss eine Veränderung des gesamten Schulsystems geben, um Inklusion für alle Schüler zu verwirklichen. Das bedeutet, dass das bestehende Schulsystem an die verschiedenen Bedürfnisse einer heterogenen Schülerschaft angepasst werden muss und nicht umgekehrt. Es ist notwendig, die individuelle Förderung in der Schule im Sinne der Inklusion so umzugestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen optimal gefördert werden können.
Teilhabe
Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf volle Teilhabe an der Gesellschaft. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention wurde dieses Ziel menschenrechtlich konkretisiert. Voraussetzung und Element voller sozialer Teilhabe ist die schrittweise Integration und schließlich vollständige Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das allgemeine Schulwesen.
Die Akzeptanz von Menschen mit Behinderung braucht möglichst frühzeitig Erfahrungsräume des gemeinsamen Lebens von Menschen mit und ohne Behinderung. Während Kindergärten dies schon relativ weitgehend gewährleisten, bricht dies mit dem Schulbesuch ab. Der Besuch von Förderschulen stigmatisiert die Förderschulabgänger und erschwert die spätere Integration in die Gemeinschaft ebenso wie nicht vorhandene Schulabschlüsse.
Über ein Drittel der Förderschulabgänger besucht Werkstätten, ein weiteres Drittel berufsvorbereitende Maßnahmen. Ein Großteil erreicht nicht das reguläre Arbeitsleben. Momentan haben bereits Jugendliche mit einem Hauptschulabschluss Schwierigkeiten, einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Bei Abgängern mit Abschlüssen aus Förderschulen, die unterhalb des Hauptschulabschluss anzusiedeln sind, sind daher auch deutliche Probleme beim Übergang von der Schule in den Beruf bzw. in die Ausbildung zu erwarten.
Ohne eine Ausbildung sind die Chancen auf eine dauerhaft gelingende Integration in den Arbeitsmarkt und damit die Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben stark eingeschränkt. Ein inklusives Bildungssystem bietet frühzeitig Erfahrungsräume gemeinsamen Lernens, vermeidet institutionelle Stigmatisierungen und erhöht die Chancen auf einen Schulabschluss. Inklusive Bildung ist die Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft.
UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde bisher von über 70 Mitgliedsstaaten unterzeichnet und ist auch in Deutschland seit 2009 geltendes Recht. In ihr werden die Menschenrechte hinsichtlich der Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslangen konkretisiert. Im Artikel 24 Abs. 1 UN-BRK heißt es: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“.
Weiter müssen laut Artikel 24 Abs. 2 UN-BRK die Vertragsstaaten bei der Verwirklichung dieses Rechts sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund ihrer Behinderung vom allgemeinen Bildungswesen ausgeschlossen werden, sondern „gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben.“ Die Konvention schreibt auch fest, dass sichergestellt werden muss, dass Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung erhalten und dass ihnen „in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Inklusion wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden“ Es ist also ein eindeutiger Bruch der UN-BRK, wenn Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht auf den Besuch einer Regelschule versagt wird, denn werden diese aufgrund von Behinderung diskriminiert.





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