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Damit’s bunt bleibt!
Nicht zum ersten Mal will die Staatsregierung bei den Freien Schulen sparen. Im Raum steht der Vorwurf, die Freien Schulen würden das öffentliche Schulnetz „kannibalisieren“.
Auch wenn dies später wieder zurückgenommen wurde, bleibt das Ziel bestehen, den Betrieb und die Gründung freier Schulen in Sachsen zu erschweren.
So sollen ab dem Jahr 2011 die staatlichen Zuschüsse an Freie Schulen von 90 auf 80 Prozent gesenkt und die Erstattung des Schulgeldes für sozial Bedürftige abgeschafft werden. Neu zu gründende Freie Schulen sollen dieselben Mindestschülerzahlen wie öffentliche Schulen vorweisen - für eine Mittelschule heißt das 40, für Gymnasien sogar 60 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang. Auch die „Wartefrist“, nach deren Ablauf Freie Schulen überhaupt erst öffentliche Zuschüsse bekommen, soll von drei auf vier Jahre verlängert werden. Es ist zu erwarten, dass sich unter diesen Bedingungen in den nächsten zehn Jahren in Sachsen keine neue Freie Schule mehr bilden kann.
Die GRÜNE-Fraktion zweifelt die Verfassungsmäßigkeit der Pläne des Kultusministeriums an und hat deshalb eine Prüfung durch den juristischen Dienst des Landtags eingeleitet. Die Fraktion setzt sich dafür ein, die Bedingungen für Schulen in freier Trägerschaft mindestens auf dem jetzigen Stand zu halten und nach Möglichkeit zu verbessern. Klar ist aber auch: Eine faire Finanzierung Freier Schulen setzt die Bereitschaft voraus, ihre Qualität prüfen zu lassen. Die Schulen in freier Trägerschaft sind unverzichtbar für eine vielfältige Schullandschaft. Sachsen braucht die Freien Schulen. „Damit’s bunt bleibt!“
Informationen und Dokumente:
» Antrag eines Juristischen Gutachtens zu Schulen in freier Trägerschaft
» Juristisches Gutachten zu Freien Schulen
» Eckpunkte Normenkontrollklage





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