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Schulschließungen
Das vermeintlich hauptsächlich verfolgte Ziel der Schulnetzplanung der letzten 15 Jahre war, eine langfristige Planungssicherheit für die Schulträger zu gewährleisten. Die aktuelle Situation zeigt, dass es kein bestandssicheres Schulnetz in Sachsen gibt. Auch für die Zukunft ist keine Änderung zu erwarten, trotz der erheblichen Veränderungen der sächsischen Schullandschaft in Form zahlreicher Schulschließungen. Die gegenwärtige Schulnetzplanung sieht so aus, dass alle Schulen in Sachsen ausgelastet sind. Das ist sehr kurzfristig gedacht. Sollten aufgrund neuer Zugangsbedingungen Gymnasiasten auf Mittelschulen wechseln müssen oder geburtenstärkere Jahrgänge in die Schulen drängen, so werden in wenigen Jahren u.U. Schulen fehlen.
Daher unterbreitete die bündnisgrüne Fraktion einen Alternativvorschlag zu den geplanten Schulschließungen der Staatsregierung.
Zum einen empfahl sie eine Absenkung der Mindestschülerzahlen. So sollen an Grundschulen 15 Schülerinnen und Schüler, an Mittelschulen 25 und an Gymnasien 50 Schülerinnen und Schüler für den jeweils ersten Jahrgang ausreichen. Ein Ausgleich von Schülerschwankungen soll im Rahmen einer Mindestschülerzahl für die gesamte Schule stattfinden. So müssen für den Erhalt der Schulen an Grundschulen mindestens 60, an Mittelschulen mindestens 150 und an Gymnasien mindestens 400 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.
Mit der Absenkung der Mindestschülerzahlen werden wohnortnahe Schulstandorte und ein dichtes Schulnetz in Sachsen erhalten. Vor allem soll der Bestand an Schulen im ländlichen Raum gesichert werden, der aufgrund rückläufiger Schülerzahlen durch Schulschließungen bedroht ist.
In Schulverbünden sieht die bündnisgrüne Fraktion eine weitere Möglichkeit, wohnortnahe Schulen in ländlichen Gebieten zu sichern.
Für eine seriöse Schulnetzplanung stellte die bündnisgrüne Fraktion im Mai 2005 einen Antrag zur Einsetzung eines Landesbeirats, der die Schulnetzplanung der Staatsregierung begleitet und die Gemeinden und Behörden in ihren Aktivitäten berät. Ihm sollte zugleich die Prüfung der pädagogischen, finanziellen und sozialen Auswirkungen der Schulnetzplanung obliegen. Die Entwicklung finanzieller als auch pädagogischer Alternativen zu den Vorschlägen der Staatsregierung fiele ebenso in seine Verantwortlichkeit. Der Landesbeirat soll sich zu einem Drittel aus Mitgliedern der Staatsregierung und des Landtags sowie zu je einem weiteren Drittel aus Vertretern von Kommunen und aus Eltern-, Lehrer- und Schülervertretern zusammensetzen.
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