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Mehr öffentliche Sicherheit durch bessere Resozialisierung
Die Unterbringung von Menschen im Strafvollzug kann immer nur das allerletzte Mittel sein. Auch angesichts hoher Wiederholungsquoten muss immer gefragt werden, ob alle Wege ausgeschöpft wurden, um den Strafvollzug zu vermeiden. Außerdem steht die Resozialisierung der Gefangenen an oberster Stelle. Denn: Nur wer durch Resozialisierung neue Möglichkeiten für sein zukünftiges Leben in Freiheit sieht, hat eine gute Chance, nicht wieder straffällig zu werden. Dies dient den berechtigten Interessen und Ängsten der Opfer und dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Das gilt noch einmal mehr im Jugendstrafvollzug. Die öffentliche Sicherheit und den Schutz der Allgemeinheit erreichen wir nur dann, wenn Jugendliche gestärkt und unterstützt werden, den Weg aus der Kriminalität in ein eigenverantwortliches Leben zu finden. Unsere Prämissen liegen zunächst in der Prävention. Kommt es dennoch zu Straffälligkeit, setzen wir uns ein für den Ausbau ambulanter Maßnahmen für straffällige Jugendliche, für eine nachhaltige Unterstützung durch Jugendgerichtshilfe und Straffälligenhilfe, für die Möglichkeit der Mitwirkung der Gefangenen an der Förderplanung sowie für den offenen Vollzug der Haft als Regel.
Aktuelle Pressemeldung
PM 2012-156: Skandal um gefährliche Abfälle der S.D.R. Biotec weitet sich aus
Minister Kupfer muss endlich Anordnungen zur Sanierung der betroffenen Deponien treffen, erklärt Johannes Lichdi, Obmann der GRÜNEN-Fraktion im Abfall-Untersuchungsausschuss des 5. Sächsischen Landtags ...mehr
Aktuelle Nachrichten
Hat Staatsregierung bei Bekämpfung von Rechtsextremismus in Sachsen versagt?
Am 17. April 2012 hat der Untersuchungsausschuss zur sog. NSU-Terrorzelle zum ersten Mal getagt. Uns GRÜNEN interessiert insbesondere, warum gerade Sachsen über 10 Jahre Ruhe- und Rückzugsraum für rassistische Mörder sein konnte. ...mehr
Aktueller Redebeitrag
Elke Herrmann: Prozess der Einführung der elektronischen Fußfessel muss kritisch begleitet werden
Anfang 2011 wurde eine Regelung eingeführt, die es ermöglicht, die elektronische Aufenthaltsüberwachung mittels GPS im Rahmen der Führungsaufsicht als Weisung anzuordnen. Dieser Prozess muss kritisch überwacht werden. ...mehr


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