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Publikationen

Vorfahrt für Kinderrechte
(Flyer, Stand: September 2012)
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Publikationen

Soziale Gerechtigkeit, Solidarität und Vielfalt als Leitbild für ein demokratisches Sachsen
(Broschüre, Stand: Mai 2011)
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GRIBS - der sächsische Kinderrechtspreis

"GRIBS" ist der sächsische Kinderrechtspreis. Er wurde im Jahr 2010 erstmals von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag vergeben. Er steht für "Grund-Rechte - Interesse - Beteiligung - Schutz", also die zentralen Bereiche innerhalb der Kinderrechte. Für die Ausschreibung wurde ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro ausgesetzt. Gewinner des GRIBS 2010 waren die "Chemnitzer Kinderkonferenz" (Chemnitz), das Projekt "Aktion Green Street" (Naundorf) und die "Kinderspielstadt Kleinhayn" (Großenhain).
Unter dem Motto "RESPEKT FÜR DEIN PROJEKT!" wird der Preis 2013 erneut ausgeschrieben und vergeben. Bis zum 1. Juli 2013 können Bewerbungen eingereicht werden mit Aktionen und Projekten, die in Sachsen direkt Kinderrechte umsetzen, sie unterstützen und fördern. In diesem Jahr wendet sich der Preis an Jugendliche im Altern von 12 bis 18 Jahren. Wer den GRIBS 2013 erhält, wird am 18.11.2013 im Rahmen eines Kinderrechtsempfangs von einer Jury aus Jugendlichen und Erwachsenen entschieden.
Für ein kinder- und jugendgerechtes Sachsen
Mit der Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention hat Deutschland anerkannt, dass junge Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Geschlecht ein Recht auf besonderen Schutz, auf die Förderung ihrer Entwicklung sowie auf Partizipation und Beteiligung haben.
Sachsen hat diesen Anspruch bisher nicht eingelöst. Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag legt daher ein Maßnahmepaket vor, das die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die veränderte Wirklichkeit von Kindern und Jugendlichen setzt.
Kleine Anfragen zur Partizipation und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
- "Partizipation von Kindern und Jugendlichen" (Drs. 5/3696) vom 21.09.10
- "Weiterentwicklung von Partizipation von Kindern und Jugendlichen" (Drs. 5/4493) vom 14.12.10
Kinder und Jugendliche in Sachsen und in der Bundesrepublik, die einen Flüchtlingsstatus inne haben, werden aufgrund ihres Status in ihren Grundrechten beschnitten. Um diesen Zustand zu beenden, sieht der grüne Antrag "Kinderrechte auch für Flüchtlingskinder! Rücknahme der Vorbehalte der Gültigkeit der UN-Kinderrechtskonvention" vor, Kinder und Jugendlichen, die als Flüchtlinge hier leben, durch die Garantien der UN-Kinderrechtskonvention zu schützen. Das Kindeswohl soll für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus als vorrangiger Gesichtspunkt bei allen staatlichen Maßnahmen berücksichtigt werden. Dazu sind sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene verschiedene Maßnahmen nötig.
- Antra "Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention und effektive Umsetzung der Kinderrechte im Asyl- und Aufenthaltsrecht" (Drs. 5/1179)
Partizipation und Beteiligung müssen gelernt werden, genau so wie alle anderen sozialen Kompetenzen auch. Das bedeutet aus grüner Sicht, dass auch das "Nicht-Lernen" folgenschwer ist und zwar für die Kinder und Jugendlichen wie für die demokratische Zivilgesellschaft. Zum Recht auf Partizipation und Beteiligung gehört, dass Kinder und Jugendliche in jungen Jahren anders und mehr gefördert werden müssen, als mit 16 Jahren und älter. Der Weg zur Einflussnahme auf politische Entscheidungen, die die Interessen der Kinder und Jugendliche berühren, ist Schritt für Schritt zu gehen.
In dem Antrag "Kinder und Jugendliche reden mit - Demokratie will gelernt sein" fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag die Staatsregierung deshalb auf, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung für Sachsen zu entwickeln. Grundlage soll ein Bericht und eine Evaluation zu den bisherigen Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene, auf Landesebene, in Kitas, Schulen und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sein.
Da die Kommunen die Kinder und Jugendlichen an Planungen beteiligen sollen, müssen vielfältige Methoden je nach Thema und Alter der Kinder und Jugendlichen entwickelt werden. Die fachliche Kompetenz und Methodenvielfalt, die Beratung und die Begleitung sollen durch eine Servicestelle zur Verfügung gestellt werden, für die sich die grüne Fraktion mit einem Antrag einsetzt.
An die Servicestelle können sich aber auch Kinder und Jugendliche wenden, die von sich aus ein Anliegen haben und sich Unterstützung holen wollen, wie sie das erfolgreich umsetzen können.
Diese Servicestelle soll unabhängig und sehr qualifiziert sein. Deshalb meinen wir, dass sie nicht an eine Behörde angegliedert sein soll.
- Antrag "Kinder und Jugendliche reden mit - Demokratie will gelernt sein" ( Drs. 5/5127)
- Wortprotokoll der Öffentlichen Anhörung zu obigem Antrag (Drs 5/5127) vom 26.09.2011
Der grüne Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen" setzt die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen um. Die Kernpunkte unseres Gesetzes sind daher in der Änderung von Artikel 9 der Verfassung des Freistaates zusammengefasst. Die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen wird hervorgehoben. Ihre Rechte auf Prävention und Protektion, d.h. das Recht auf Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit, gewaltfreie Erziehung, den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung werden in der Verfassung verankert. Staat und Gesellschaft sind in die Pflicht diese Rechte zu achten und zu sichern. Daraus leitet sich das Recht von Kindern und Jugendlichen ab, an allen Entscheidungen, die ihr Leben unmittelbar betreffen, beteiligt zu werden (Recht auf Partzipation). Außerdem sind bei allen politischen und staatlichen Entscheidungen deren Folgen für Kinder und Jugendliche einzubeziehen. Aus diesen Punkten ergeben sich auch die weiteren Änderungen die wir vornehmen. Durch die Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung in Artikel 3 und 4, ermöglichen wir, dass Kinder und Jugendlichen von den Kommunen zu allen Entscheidungen die sie in besonderem Maße betreffen unterrichtet und beraten werden und dass dazu geeignete Verfahren zur Beteiligung entwickeln werden müssen. Dabei kann der Jugendhilfeausschuss beraten. Kommunen müssen darstellen, wie sie Kinder und Jugendliche beteiligt haben und eine Folgenabschätzung bei allen Entscheidungen in Bezug auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen vornehmen. Konsequent ist dann auch, dass Jugendliche ab 12 Jahren Einwohneranträge und Anträge auf Einwohnerversammlungen stellen können, wenn 5 vom 100 der Einwohner zwischen 12 und 21 Jahren unterzeichnet haben und dass sie ab 16 das aktive Wahlrecht für Kommunalwahlen erhalten.
- Gesetzentwurf "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen" (Drs. 5/7651)
- Redebeitrag der Landtagsabgeordneten Elke Herrmann zum obigen Gesetzentwurf (Drs. 5/7651)





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