Antje Hermenau zur Schuldenbremse

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Sachsen tritt auf die Schuldenbremse
(Flyer, Stand: September 2012)
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Eine Schuldenbremse in der sächsischen Verfassung

Spätestens ab dem Jahr 2020 gilt für alle Bundesländer die Schuldenbremse. Das sieht Artikel 109 des Grundgesetzes vor. Danach müssen die Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Die GRÜNE-Landtagsfraktion steht für nachhaltige Haushaltspolitik und begrüßt diese Verpflichtung. Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Deshalb war und ist es falsch, Staatsausgaben dauerhaft mit Krediten zu finanzieren.

Die Schuldenbremse des Grundgesetzes will aber noch mehr: Der Staat soll handlungsfähig sein, auch wenn seine Einnahmen konjunkturbedingt schwanken. Dazu räumt es den Bundesländern das Recht ein, vordefinierte Ausnahmen vom grundsätzlichen Schuldenverbot im Landesrecht zu verankern. Die GRÜNE-Landtagsfraktion will diese Ausnahmen in verantwortungsvoller Weise in die Verfassung aufnehmen.

So soll eine begrenzte Kreditaufnahme erlaubt sein, um von der Normallage abweichende konjunkturelle Schwankungen auszugleichen. Eine Tilgungspflicht besteht, sobald die Wirtschaft boomt. Dies ist die „atmende Schuldenbremse“. Am Ende eines Konjunkturzyklus, der im Durchschnitt drei bis fünf Jahre dauert, sind sämtliche konjunkturbedingten Schulden getilgt. Sind die Schwankungen so gering, dass sie mit Rücklagen statt mit Krediten beherrscht werden können – umso besser! Wir wollen, dass Sachsens Verfassung  alle Eventualitäten abbildet und später nicht nach Kassenlage geändert werden muss.

Weiterhin gestattet das Grundgesetz eine Kreditaufnahme in außergewöhnlichen Notsituationen sowie bei Naturkatastrophen. Auch diese Ausnahme erscheint uns wert, in der Verfassung verankert zu werden. So verursachte das Jahrhunderthochwasser 2002 einen Schaden von acht Milliarden Euro. Zum Vergleich: das sächsische Haushaltsvolumen beträgt rund 16 Milliarden Euro.

Von diesen Ausnahmen darf Sachsen allerdings nur Gebrauch machen, wenn sie im Landesrecht verankert werden. Dafür setzte sich die GRÜNE-Landtagsfraktion bei den Verhandlungen im letzten Jahr ein.

» Das Verhandlungsergebnis vom 1. Februar 2013

» Die Schuldenbremse verbietet unsolide Haushaltswirtschaft (PDF)

Mehr Informationen

  • Bilanz der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den bisherigen Verhandlungen zur Schuldenbremse (Stand: Juli 2012)
  • Hintergrundpapier zur Schuldenbremse (Stand: Februar 2012)
  • Hintergrund zur Bedeutung der Konjunktur-Kreditausnahme für den sächsischen Haushalt (Stand: Februar 2012)
  • Hintergrund "Strategische gesellschaftliche Partnerschaften mit den Kommunen zur Vertrauensbildung gegenüber einer in der Verfassung festgeschriebenen Schuldenbremse" (Stand: Februar 2012)