Verfassungsmodernisierung von A bis Z
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Sachsen in guter Verfassung
Mit einer umfassenden Verfassungsreform will die GRÜNE-Landtagsfraktion die sächsische Verfassung modernisieren. 20 Jahre nach ihrer Entstehung entspricht die Verfassung nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Das will die GRÜNE-Fraktion mit einer breiten Palette aus Änderungsvorschlägen nun ändern.
Die Novellierung der sächsischen Verfassung berührt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das angesichts des Umgangs mit der digitalen Welt erweitert und präzisiert werden soll. Wir wollen den gläsernen Bürger durch ein Verbot der Erstellung umfassender Kommunikations-, Bewegungs- und Sozialprofile verhindern. Jeder Mensch soll ohne Angst vor Verdatung am Rechtsverkehr und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, ohne notwendig Datenspuren zu hinterlassen.
>>mehr zur informationellen Selbstbestimmung
Mit einer so genannten "atmenden Schuldenbremse" soll der Ausgleich des sächsischen Haushalts grundsätzlich ohne Kreditaufnahme erfolgen. Jedoch gibt es dafür drei Ausnahmen: schwere Konjuntureinbrüche, Naturkatastrophen und eine schwere Notlage, die sich der Kontrolle des Staates entziehen.
>>mehr zur Schuldenbremse
Der Umweltschutz soll gestärkt hervorgehen, indem das bereits unter Artikel 10 formulierte Staatsziel erweitert wird. Sachsen soll sich u.a. zu einer wirksamen Klimaschutz- und Artenschutzpolitik verpflichten. Umwelt- und Tierschutzverbänden soll ein Verbandsklagerecht eingeräumt werden.
>> mehr zum Staatsziel Umweltschutz
Mit einer Absenkung der Quoren für Volksantrag und Volksbegehren soll dem seit 1992 spürbaren Bevölkerungsrückgang Rechnung getragen werden. Aktuell sind für einen Volksantrag 40.000 Unterschriften, für ein Volksbegehren 450.000 Unterschriften nötig.
Für eine bessere Beteiligung Jugendlicher soll das aktive Wahlrecht für Kommunal- und Landtagswahlen auf 16 abgesenkt werden.
Durch das Grundrecht auf Informationsfreiheit soll den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, sich in politische und gesellschaftliche Prozesse besser einbringen und Entscheidungen sowie das Handeln der Exekutive besser einschätzen und kontrollieren zu können.
>>mehr zur Informationsfreiheit
Die GRÜNE-Landtagsfraktion möchte, dass die Staatsregierung den Landtag und dessen Abgeordneten über ihr Handeln, insbesondere bei der Vorbereitung von Staatsverträgen, der Landesentwicklungsplanung und bei Verwaltungsabkommen, informiert. Dadurch sollen die Mitentscheidungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten des Landtags gestärkt werden. In den letzten Jahren wurden nicht wenige wichtige Entscheidungen am Parlament vorbei getroffen.
Die Verfassungsänderungen sollen mit allen demokratischen Kräften und der sächsischen Öffentlichkeit diskutiert werden, um einen breiten Konsens für die Verfassungsmodernisierung herzustellen.


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