Hat Staatsregierung bei Bekämpfung von Rechtsextremismus in Sachsen versagt?
Am 17. April 2012 hat der Untersuchungsausschuss zur sog. NSU-Terrorzelle zum ersten Mal getagt. Der Ausschuss soll untersuchen, welche Fehler und Versäumnisse der Staatsregierung bei der Verfolgung der drei Rechtsterroristen Beate Z., Uwe B. und Uwe M. und ihres Unterstützerkreises unterlaufen sind. Uns GRÜNEN interessiert insbesondere, warum gerade Sachsen über 10 Jahre Ruhe- und Rückzugsraum für rassistische Mörder sein konnte.
In der ersten Sitzung am Dienstag wurden zunächst Verfahrensfragen und Termine geklärt. So wird der Ausschuss bis Ende des Jahres mindestens einmal monatlich tagen. Obwohl die Opposition aus GRÜNEN, LINKEN und SPD bereits am 5. April die ersten 12 Beweisanträge eingereicht hat, wurden in der ersten Sitzung noch keine Beweisbeschlüsse beschlossen. Diese sind notwendig, um Akten anzufordern oder Zeugen zu befragen.
Die CDU-Fraktion widersprach den Beschlüssen in der ersten Sitzung und verwies darauf, dass der Juristische Dienst des Landtages Zweifel an der Zulässigkeit der Beweisanträge hat. So können die ersten Akten erst in der nächsten Sitzung am 30. Mai 2012 angefordert werden. Eine weitere unschöne Verzögerung in der Aufarbeitung der wirklich wichtigen Frage: Hat die Staatsregierung bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus in Sachsen versagt?





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