PM 2009-075: Untersuchungsausschuss zur Aktenaffäre: 57 staatsanwaltliche (Vor-) Ermittlungsverfahren mit Bezug zur Affäre
Breitflächige und andauernde staatsanwaltliche Ermittlungen gegen
Zeugen aus Verfassungschutz und Polizei behindern die parlamentarische Aufklärung
Vor der morgigen Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses zur
Aktenaffäre bemerkt Johannes Lichdi, Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: "Während die staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen die in
den Akten des Verfassungsschutz genannten Personen aus der Justiz längst
eingestellt sind, wird weiter gegen Mitarbeiter des Landesamtes für
Verfassungsschutz, der Polizei sowie vom Ausschuss vernommene Zeugen
ermittelt."
Die Verfahren insbesondere wegen übler Nachrede, Verleumdung, falscher
Verdächtigung oder Verletzung von Dienstgeheimnissen laufen zum Teil schon anderthalb Jahre. Nur in einem Fall führten die Verfahren zu einer
rechtskräftigen Verurteilung; in einem Verfahren wurde Anklage erhoben, in
einem Fall Strafantrag gestellt. Die meisten Verfahren wurden mit anderen
verbunden oder ganz eingestellt.
"Die Ermittlungsverfahren wie etwa gegen den ehemaligen Präsidenten des
Landesamtes für Verfassungsschutz, Stock, treffen unmittelbar die
parlamentarische Aufklärung. Objektiv werden potentielle Zeugen durch
Ermittlungsverfahren eingeschüchtert, die sich später in aller Regel in
Wohlgefallen auflösen."
Insgesamt führten sächsische Staatsanwaltschaften seit Bekanntwerden der Aktenaffäre im Mai 2007 57 Ermittlungs- und Vorermittlungsverfahren, deren parlamentarischen Untersuchung und öffentlicher Berichterstattung. Davon haben weniger als die Hälfte einen Bezug zum Inhalt der Datensammlungen des Landesamtes für Verfassungsschutz (etwa 20). Darüber hinaus wurden sieben Disziplinarverfahren geführt.
» Kleine Anfrage "Ermittlungen im Zusammenhang mit Untersuchungen der
Datensammlungen des LfV (sog. Akten- und Korruptionsaffäre) I und II"
(Drs. 4/14604, Drs. 4/14605)





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