Staatsanwaltschaft will Immunität von GRÜNEN-Innenpolitikerin Eva Jähnigen aufheben
Die Dresdner Staatsanwaltschaft will die Immunität der GRÜNEN-Landtagsabgeordneten und Innenpolitikerin Eva Jähnigen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufheben lassen. Doch Eva Jähnigen wehrt sich.
Rückblick: Am späteren Nachmittag des 19. Februar 2011 wurden auf dem Dresdner Fritz-Löffler-Platz Bürgerinnen und Bürger, die gegen einen Nazi-Aufmarsch im Uni-Viertel friedlich protestierten, überraschend von der Polizei gekesselt. Von allen Personen wurden die Personalien aufgenommen. Eva Jähnigen befand sich als Mitglied des von Politikern und Juristen gegründeten Polizeibeobachtungsteams vor Ort und lehnte eine Sonderbehandlung als Abgeordnete gegenüber den anderen Anwesenden ab. Stattdessen versuchte sie mit dem Einsatzleiter zu sprechen und zwischen Polizei und Bürgern zu vermitteln. Wegen der mangelhaften Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Polizei mit wenig Erfolg.
Die Anwesenheit als Polizeibeobachterin reichte nun der Staatsanwaltschaft Dresden offensichtlich aus, um gegenüber Jähnigen den Vorwurf zu formulieren, sie hätte blockiert und damit eine angemeldete Versammlung gestört. Genau das akzeptiert Jähnigen nicht, denn als Polizeibeobachterin muss sie vor Ort sein, um sich ein Bild über Art, Umfang und Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes machen zu können. In ihrer Funktion habe sie stets das Gespräch mit Polizeibediensteten gesucht und keine eigenen Aktivitäten unternommen, die eine angemeldete Versammlung gestört hätten.
Jähnigen sieht das Vorgehen als Schikane gegen ihre Person, denn ihr wurde bereits die Einsicht in ein Vernehmungsprotokoll verwehrt, die dem Beschuldigten in jedem Strafverfahren zusteht. Es die Frage im Raum, ob hier mit völlig überzogenen Maßnahmen auf einen kritischen Polizeibeobachter-Bericht reagiert wird.





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