Datum: 05. Mai 2006

PM 2006-154: „Nicht nur einen Verdacht der Zusammenarbeit mit dem MfS, sondern […] Gewissheit erbracht“ – Abgeordnetenanklage gegen Porsch ist eindeutig

Die GRÜNE-Fraktion weist den Versuch aus der Linksfraktion.PDS zurück, die Abgeordnetenanklage gegen Prof. Porsch zu verharmlosen.
„Die Behauptung des rechtspolitischen Sprechers der Linksfraktion.PDS, Klaus Bartl, ‚in der Vorlage zur Abgeordnetenanklage [sei] lediglich von einem <> aus Sicht der Antragsteller die Rede, ist nicht korrekt“, so Karl-Heinz Gerstenberg, der Parlamentarische Geschäftsführer der GRÜNEN-Fraktion.
Im ‚Antrag auf Erhebung der Abgeordnetenanklage‘ (Drs 4/2941) heißt es in der Begründung hingegen wörtlich: ‚Im vorliegenden Fall hat eine Überprüfung hinsichtlich Prof. Dr. Peter Porsch MdL nicht nur einen Verdacht der Zusammenarbeit mit dem MfS, sondern zur Überzeugung des Landtages die entsprechende Gewissheit erbracht.‘
„Ich fühle mich der Wahrheit verpflichtet. Herr Bartl hält mir üble Nachrede vor. Diesen Vorwurf wird er dann allen 65 Antragstellern machen müssen“, so Gerstenberg abschließend.
Antrag auf Erhebung der Abgeordnetenanklage“ (Drs 4/ 2941)