Datum: 10. Mai 2006

PM 2006-160: Pauschale Ermächtigung zu Früherkennungsuntersuchungen verfassungswidrig

GRÜNE hatten in Ausschussberatungen Widerspruchsrecht für Frauen erwirkt
Die GRÜNE-Fraktion steht einem Mammographie-Screening grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Damit können Vorsorgeuntersuchungen nach einheitlichen Qualitätsstandards durchgeführt werden.
Die GRÜNE-Fraktion hatte in den Ausschussberatungen dahingehend Verbesserungen am Gesetzentwurf erwirkt, dass es den Frauen nun per Widerspruchsrecht freisteht, ob sie an den Untersuchungen teilnehmen wollen oder nicht.
„Die pauschale Ermächtigung, ohne Beratung im Landtag weitere Früherkennungsuntersuchungen durchzuführen, ist allerdings aus unserer Sicht verfassungswidrig“, kritisiert Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, das heute beschlossene Gesetz zum Mammographie-Screening.
„Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird berührt, wenn Sozial- und Innenministerium bestimmen können, welche persönliche Daten für die Untersuchungen an die Meldebehörden übermittelt werden“, erklärt Herrmann. 
Deswegen fordert die GRÜNE-Fraktion in ihrem Änderungsantrag, den entsprechenden Paragraphen im Gesetzentwurf zu streichen. „Es ist ein wichtiges Anliegen von uns, die Selbstbestimmung der betroffenen Bürger zu stärken“, erklärt Elke Herrmann.