Datum: 20. Juli 2006

PM 2006-246: Abschaffung Ehegattensplitting, Neugestaltung Kinderförderung

Änderungsantrag zu Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag
„Der Splittingvorteil ist an die Ehe gebunden und nicht an Kinder. 43 Prozent der Ehen, die vom Splitting profitieren sind heute kinderlos“, so Elke Herrmann, die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion in der Debatte um die Abschaffung des Ehegattensplitting. „Ein Blick in den 7. Familienbericht der Bundesregierung reicht, um festzustellen, dass dieses Modell der heutigen Situation in den Familien nicht mehr gerecht wird.“
Das Splitting führt zu Mindereinnahmen von schätzungsweise 20 Milliarden Euro im Jahr. „Wollen wir das?“, fragt Elke Herrmann. „Dass Ehegattensplitting geht nicht nur an der Wirklichkeit vorbei. Es ist definitiv auch kein geeignetes Instrument der Familienförderung mehr. Wir müssen uns passendere Unterstützungsformen überlegen. Dazu gehört es unserer Meinung nach, Kinder unabhängig vom Familienstand zu fördern und ihnen ausreichende Bildungsangebote in hoher Qualität zur Verfügung zu stellen. Wir wollen hier, insbesondere bei der Betreuung der unter Dreijährigen, mehr Geld ausgeben. Durch eine Abschaffung des Ehegattensplittings würden dem Staat also Mehreinnahmen von ca. 20 Milliarden Euro für diese Zwecke zur Verfügung stehen.“
„Gleichzeitig müssen aber verfassungsrechtliche Vorgaben beachtet werden“, erläutert die Sozialpolitikerin. „So sind insbesondere die gesetzlich auferlegten Unterhaltspflichten zu berücksichtigen. Deshalb schlagen wir  eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag vor.“
Auch nach dem Vorschlag würden der öffentlichen Hand ca. 4-5 Milliarden Euro Mehreinnahmen zur Verfügung stehen. Die eingesparten Mittel sind den Familien vorzubehalten.
Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion