Datum: 13. Oktober 2006

PM 2006-383: Grundsteuerreform muss Anreize zum Flächensparen bieten

Erhöhung der Grundsteuer C darf nicht zu Mehrbelastungen bei den kleinen Unternehmen führen
Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Grundsteuerreform“ (Drs. 4/5627), der in der heutigen Sitzung des Sächsischen Landtag beraten wird, erklärt Antje Hermenau, finanzpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Das derzeitige Grundsteuersystem geht verschwenderisch mit Boden um und setzt städtebaulich falsche Akzente. Gerade unter den Bedingungen des demografischen Wandels führt zunehmender Flächenverbrauch zu einer geringeren Siedlungsdichte und damit einhergehend zu steigenden Infrastrukturkosten.“
„Eine Reform der Grundsteuer muss deshalb Anreize für eine flächensparende Bauweise schaffen“, so Hermenau. „Ich habe starke Zweifel, ob der Reformvorschlag aus Bayern und Rheinland-Pfalz das Flächensparziel verfolgt, das die Koalitionäre auf Bundesebene vereinbart hatten.“
Derzeit werden in Sachsen täglich drei Hektar in Siedlungs- oder Verkehrsfläche umgewandelt. Im Jahr 2005 waren bereits 12 Prozent der Fläche des Freistaats versiegelt.
Zweiter Streitpunkt der Grundsteurreform ist die Diskussion um die Erhöhung der Grundsteuer C auf Unternehmensimmobilien zur Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform. „Insbesondere kleinere Unternehmen mit geringen Unternehmensgewinnen würden laut Berichten durch diese Erhöhung getroffen“, so Hermenau. „Da Ostdeutschland über einen höheren Anteil an kleineren Unternehmen mit geringeren Gewinnen verfügt als die alten Bundesländer, muss sichergestellt werden, dass die Erhöhung der Grundsteuer C nicht zu Mehrbelastungen führt“, fordert die Abgeordnete.
Antje Hermenau hat daher einen entsprechenden Änderungsantrag (Drs. 4/6684) eingebracht, in dem die Staatsregierung über die aufgeworfenen Fragen berichten soll.
Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion zum Antrag 4/5627