Datum: 13. Oktober 2006

PM 2006-384: Mit Exzellenzfonds sächsische Hochschulen stärken

Exzellenz darf sich nicht auf TU Dresden beschränken
Die GRÜNE-Fraktion im sächsischen Landtag fordert nach den Ergebnissen der Exzellenz-Initiative die Einrichtung eines Exzellenzfonds durch den Freistaat. Der Bewilligungsausschuss hatte für die TU Dresden die Förderung eines Exzellenzclusters und einer Graduiertenschule bewilligt.
„Das hervorragende Abschneiden der TU Dresden freut mich. Dadurch hat die TU Dresden bewiesen, dass sie im Wettbewerb der Spitzenforschung in der Champions League mitspielen kann. Dieser Erfolg darf jedoch nicht den Blick auf das sonst eher enttäuschende Ergebnis für die anderen sächsischen Hochschulen in der Exzellenzinitiative verstellen“, so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion.
„Exzellenz darf sich nicht auf die TU Dresden beschränken. Eine gemeinsam von Freistaat und Hochschulen entwickelte Exzellenzstrategie ist bisher nicht erkennbar. Die durch die Hochschulvereinbarung gebundenen Mittel behindern zudem tendenziell Innovationen.“ Die für Spitzenforschung häufig ungenügende finanzielle Ausstattung sei neben der ausstehenden strukturellen Hochschulreform wesentlicher Grund für die sächsischen Ergebnisse.
Die Exzellenzförderung dürfe aber auch zukünftig nicht wie in einigen westlichen Bundesländern gegen die Grundausstattung der Hochschulen ausgespielt werden. Der Freistaat müsse Wege finden, um zusätzliche Mittel für Exzellenz zur Verfügung zu stellen. „Wir schlagen deshalb die Einrichtung eines sächsischen Exzellenzfonds für innovative Forschung und Lehre vor“, so der hochschulpolitische Sprecher. Der Fonds könne aus zukünftigen Veräußerungen von Landesbeteiligungen und zu erwartenden Steuerüberschüssen aufgebaut werden und die Exzellenzförderung aus der Verzinsung des Grundstocks finanzieren.
Die Zukunftsfähigkeit Sachsens müsse nach Ansicht des Hochschulpolitikers daran gemessen werden, wie der Freistaat mit den sozialen und ökonomischen Chancen von Wissenschaft und Hochschule auch in finanzieller Hinsicht umgehe. In Bezug auf die Exzellenzförderung sei der Freistaat bisher zu defensiv gewesen. „Die Förderung durch den 25-prozentigen-Landesanteil der Exzellenzinitiative ist die Pflicht. Nun geht es aber um die Kür“, so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg abschließend.