Datum: 30. März 2007

PM 2007-115: Verfahren zu Feinstaubimmissionen

Lichdi: Bürger haben Anspruch Schutz ihrer Gesundheit
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Umgang mit Feinstaubemissionen erklärt Johannes Lichdi, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die Richter haben klargestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger zum Schutz ihrer Gesundheit Anspruch auf die Einhaltung der Grenzwerte. Außerdem forderte das Gericht dazu auf, Aktionspläne aufzustellen.“
„Ich appelliere an Regierungspräsidien und betroffene Kommunen in Sachsen, nur Aktions- und Luftreinhaltepläne in Kraft zu setzen, mit denen die Grenzwerte auch wirklich einzuhalten sind“, fordert Lichdi. „So steht im Entwurf des Luftreinhalteplans Dresden, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen, die Grenzwerte nicht einzuhalten sind.“
„Deutlich wurde vom Gericht auch die Verschleppung der Problemlösung durch die Behörden mit <> kritisiert. Diese Kritik geht auch an den zuständigen sächsischen Umweltminister, der trotz jahrelanger Vorbereitungsphase nicht vor 2005 tätig wurde“, greift der Umweltpolitiker Stanislaw Tillich (CDU) an.
Lichdi bedauerte, dass es wegen Auslegungszweifeln des EU-Gemeinschaftsrechts, nicht zu einer Entscheidung des Gerichts im Interesse der Gesundheit kam.