Datum: 04. Juni 2007

PM 2007-206: GRÜNE legen sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz vor

Zentrales Anliegen ist für uns die Resozialisierung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat heute ein Jugendstrafvollzugsgesetz vorgelegt.
„Das oberste Ziel des Jugendstrafvollzuges ist für uns, die Gefangenen zu befähigen, ein Leben in Freiheit ohne erneute Straffälligkeit zu führen“, so Elke Herrmann, die jugendpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion. „Nur so wird die Allgemeinheit wirksam vor Wiederholungskriminalität nach der Haftentlassung geschützt.“
„Diesem Ziel muss auch der Vollzugsalltag entsprechen. Es hilft den Jugendlichen nicht, wenn sie wie unter einer Glasglocke im geschlossenen Vollzug untergebracht werden und plötzlich nach Haftentlassung wieder allen Konflikten und Versuchungen des Alltages ausgesetzt sind“, begründet Herrmann die Regelung, dass der offene Vollzug und der Vollzug in Wohngruppen bis zu 8 Personen die Regel zu sein hat.
Außerdem sieht der grüne Gesetzentwurf einen Anspruch auf Bildungs- und Ausbildungsangebote vor. „Nur so eröffnen wir den Jugendlichen echte Chancen für das Leben nach dem Vollzug. Für schwer beschulbare Jugendliche müssen Elementarkurse angeboten werden.“
Neben Drogenberatungen soll für Jugendstrafgefangene mit Suchtbelastungen im offenen Vollzug die Möglichkeit zur Suchttherapie angeboten werden. „Jugendlichen muss geholfen werden aus dem Teufelskreis der Drogensucht auszubrechen.“
In dem vorgelegten Artikelgesetz wird auch die Einrichtung eines unabhängigen Strafvollzugsbeauftragten und die verbindliche Betreuung der Gefangenen durch die Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen.
Der Gesetzentwurf wird am Mittwoch, dem 06. Juni, in den Landtag  eingebracht (1. Lesung).
Eckpunktepapier zum grünen Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf „Gesetz zum Vollzug der Jugendstrafe im Freistaat Sachsen“ (Drs. 4/8870) (Auszüge)