Datum: 06. Juni 2007

PM 2007-209: Bundesverfassungsgericht gibt in Sachen Welterbe ‚heiße Kartoffel‘ an Politik zurück

Nun ist die Bundesregierung in der Pflicht
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bau der Waldschlösschenbrücke hat das Bundesverfassungsgericht „die ‚heiße Kartoffel‘ an die Politik zurückgegeben“, so die Einschätzung von Antje Hermenau, Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Die eingeschlagene Kompromisslinie der Stadt Dresden für eine welterbeverträgliche Elbquerung darf jetzt nicht durch eine übereilte Bauvergabe torpediert werden. Lippenbekenntnisse reichen nicht aus.“
„Ungeklärt bleibt, wie die Bundesrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen nachkommen will“, so Hermenau. „Nun ist die Bundesregierung in der Pflicht. Die Minister Tiefensee und de Maizière blockieren sich offensichtlich gegenseitig. Außenminister Steinmeier darf nicht zulassen, dass die jahrelange erfolgreiche Arbeit Deutschlands auf internationaler Ebene für die Welterbestätten diskreditiert wird.“
„Ministerpräsident Milbradt und die Sächsische Staatsregierung sollten nicht an ihrer einsamen Entscheidungen gegen das Welterbe festhalten“, warnt die grüne Fraktionschefin. „Die Kultusminister der Länder stehen nicht umsonst gegen die Linie Sachsens. Denn es droht in Deutschland fast nur Verlierer zu geben. Dresden droht den Welterbetitel zu verlieren. Und Heidelberg ihn gar nicht erst zu bekommen. Weitere deutsche Bewerbungen – u. a. die Montanregion Erzgebirge – dürften in den nächsten Jahren kaum eine Chance haben.“

Um weitere sächsische Bewerbungen auf eine sichere Grundlage zu stellen, hat die GRÜNE-Fraktion einen Gesetzentwurf ‚Gesetz zum Schutz des Unesco-Welterbes in Sachsen‘ (Drs. 4/6607) vorgelegt.