Datum: 04. Juli 2007

PM 2007-254: Verfassungsgerichtsurteil

Offenlegung von Einkünften Abgeordneter auch in Sachsen umsetzen“
Die von der Koalition gegen unser Gesetz zur Offenlegung von Interessensverknüpfungen und Einkünften vorgebrachten Bedenken sind jetzt höchstrichterlich ausgeräumt“, freut sich Karl-Heinz Gerstenberg, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, über das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
„Wir erwarten von den Koalitionsfraktionen, das Verfassungsgerichtsurteil zur Erhöhung von Transparenz auch im Sächsischen Landtag umzusetzen. Wie vom CDU-Kollegen Marko Schiemann im Juni versprochen, muss die aktuelle Entscheidung in das Beratungsverfahren zum Koalitionsgesetzentwurf mit einfließen“, erklärt Gerstenberg.
Auf Veranlassung der GRÜNEN-Fraktion findet zum Koalitionsentwurf im September 2007 eine öffentliche Anhörung statt. „Sollten CDU und SPD nicht nacharbeiten, werden wir entsprechende Änderungsanträge stellen“, so der grüne Abgeordnete.
Im Juni hatten CDU/SPD, FDP und Linksfraktion den grünen Gesetzentwurf zur Offenlegung von Nebeneinkünften (Drs. 4/6314) abgelehnt. Gleichzeitig brachten die Koalitionsfraktionen einen eigenen Entwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in den Landtag ein. „Dieser sieht im Gegensatz zu unserem nicht vor, dass die Höhe der Einkünfte von Abgeordneten veröffentlicht werden muss“, erläutert Gerstenberg.
„Nimmt man die Höhe der Einkünfte von Anzeige- und Offenlegungspflichten aus, ist das Gesetz rein symbolisch. Nur wenn die Regelungen effektiv, durchsetzbar und sanktionierbar sind, kann das Vertrauen in die Politik erhöht und die Unabhängigkeit der Mandatsausübung gegen korruptive Einflussnahme gesichert werden“, ist Gerstenberg überzeugt.
Hintergrund:
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Anträge von Mitgliedern des Bundestages zurückgewiesen, mit denen sie sich gegen die unter Rot–Grün eingeführten Regelungen zur Offenlegung von Nebeneinkünften gewandet hatten.
In der Pressemitteilung des BVerfG heißt es: „Das Volk hat den Anspruch darauf zu wissen, von wem in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen.“