Datum: 26. November 2008

PM 2008-370: Leipziger Inzest-Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Mackenroth hat leider keine Gnade walten lassen
Der wegen Inzests mehrfach verurteilte Vater von vier Kindern aus dem Raum Leipzig, Patrick S., hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt.
„Ich begrüße, dass sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit dieser Frage befasst“, so Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Denn Geschwisterinzest steht längst nicht mehr in allen Ländern unter Strafe.“
„Es widerspricht dem Freiheitsgedanken, wenn sich der Staat in eine intime Beziehung von zwei Menschen einmischt“, so die grüne Abgeordnete. „Bedenklich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war vor allem, dass es eine höhere Wahrscheinlichkeit einer Behinderung für in der Beziehung gezeugten Kinder als Grund für eine Strafbewehrung anführte. Das ist klare Eugenik.“
 
„Im Fall des sächsischen Geschwisterpaares liegt zudem ein klassischer Inzestfall nicht vor, da beide Personen nicht zusammen aufgewachsen sind“, so die Abgeordnete. „Um so unverständlicher ist für mich, dass Justizminister Geert Mackenroth das Gnadengesuchs von Patrick S. abgelehnt hat.“