Datum: 03. Dezember 2008

PM 2008-379: GRÜNE bringen Gesetz für kommunale Behindertenbeauftragte in den Landtag ein

Rechte von Menschen mit Behinderung müssen nach Verwaltungsreform erhalten bleiben
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag bringt in der kommenden Woche ein Gesetz zur Bestellung von hauptamtlichen kommunalen Behindertenbeauftragten in den Landtag ein.
„Wer will, dass die Belange von Menschen mit Behinderung durchgesetzt werden, muss für hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte eintreten“, erklärt Elke Herrmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. „Die Verwaltungsreform bietet die Chance, in den zehn Landkreisen und drei kreisfreien Städten diese Beauftragten hauptamtlich einzurichten.“
In den meisten Landkreisen ist die Besetzung dieser Funktion noch offen. Dresden, Leipzig und Chemnitz sowie neuerdings auch der Erzgebirgskreis haben hauptamtliche Beauftragte. Vor der Kreisreform gab es in Sachsen lediglich 10 hauptamtliche und 17 ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung (Kleine Anfrage, Drs. 4/6394).
„Mit hauptamtlichen kommunalen Beauftragten bestehen weit bessere Chancen, die in der von Deutschland ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung genannten Ziele der Teilhabe, Achtung von Autonomie und der sozialen Wertschätzung vor Ort umzusetzen.“
 
Kommunale Behindertenbeauftragte beraten Menschen mit Behinderungen, Vereine und Verbände sowie kommunale Dienststellen und koordinieren Veranstaltungen.
Sie setzen sich für die zum Teil gesetzlich festgelegten Ziele und Aufgaben der Gleichstellung und Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung beim Planen und Bauen, bei Verkehr und ÖPNV und beim Barrierefreien Internet ein.
In Sachsen leben über 300.000 Menschen mit einer staatlich anerkannten Schwerbehinderung (Zahlen von 2005). Jede vierzehnte Bürgerin bzw. jeder vierzehnte Bürger in Sachsen gilt nach § 2 SGB XI somit als schwerbehindert. Der grüne Gesetzentwurf „Gesetz zur Bestellung von hauptamtlichen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in Sachsen“ (Drs. 4/13943)