Datum: 12. Dezember 2008

PM 2008-396: Beschluss des Verfassungsgerichtshofes zur Abgeordnetenklage gegen Dr. Külow

Legende eines ‚offenen Umgangs‘ Külows zurückgewiesen
Zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofes, die Abgeordnetenanklage gegen Dr. Volker Külow (Linke) als unzulässig zu verwerfen, erklärt Karl-Heinz Gerstenberg, Parl. Geschäftsführer und Mitglied des Bewertungsausschusses der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Ohne die Ausfertigung des Beschlusses des Verfassungsgerichtshofes zu kennen, können keine Konsequenzen für die Arbeit des Landtags abgeleitet werden.“
„Trotz des Beschlusses des Verfassungsgerichts war die Arbeit der Bewertungsausschüsse wichtig. Jeder ehemalige Mitarbeiter oder Informant der Staatssicherheit wusste, dass er seine Vergangenheit nicht vertuschen oder verschweigen konnte, sondern sich der öffentlichen Debatte stellen musste. Es ist zu vermuten, dass allein dies etliche Personen in der Vergangenheit davon abgehalten hat, für den Sächsischen Landtag zu kandidieren.“
„Durch den Bewertungsausschuss konnte die Legendenbildung eines offenen Umgangs Dr. Külows mit seiner Tätigkeit für die Staatssicherheit zurückgewiesen werden.“
„Nach meiner Überzeugung hat Dr. Külow stets nur jene Sachverhalte eingestanden, die sich aus der jeweiligen Aktenlage nachweisbar und unleugbar ergaben. Sein Verhalten bis zum Eintreffen neuer Belege zeigte eine ihm eigene Art der Verdrängung und ließ eine wirkliche Offenheit oder selbstkritische Reflektion nur dort erkennen, wo die Unterlagen erdrückende Beweise lieferten.“
„Dies ist insbesondere deshalb von großer Bedeutung, da Herr Dr. Külow ein enges Verhältnis zu seinem damaligen Führungsoffizier pflegte und deswegen über eine zuverlässige Quelle hinsichtlich seiner damaligen Tätigkeit verfügte.“