Datum: 08. Januar 2009

PM 2009-009: Datenschutz – Gesetzesänderung im Innenausschuss abgelehnt

Die GRÜNE-Fraktion wollte mit der Datenschutz-Gesetzesänderung erreichen, dass die Meldedaten der Bürgerinnen und Bürger nur bei vorheriger Zustimmung der Betroffenen von den Kommunen an Private, Adressbuchverlage und Parteien herausgegeben werden dürfen.
"Ich bedauere, dass den Abgeordneten von CDU und SPD ein paar Euro mehr für die Kommunen wichtiger sind, als der Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger", kritisiert Johannes Lichdi, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, das Stimmverhalten im Innenausschuss.
Die GRÜNEN erreichten mit der Debatte in den letzten Wochen aber einen Teilerfolg: Bisher haben sich die Städte Freiberg, Dresden und Chemnitz dem öffentlichen Druck gebeugt und erklärt, auf die Weitergabe von Adressen an Parteien zu verzichten.
Das Problem ist damit aber nicht erledigt. Private können ab Januar 2009 Meldedaten via Internet kaufen. Lichdi rief dazu auf, Widerspruch gegen die Datenweitergabe bei der örtlichen Meldebehörde einlegen. 
Laut Sächsischer Zeitung vom 30.12.2008 haben bisher 40.300 Dresdner und  56.000 Leipziger Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer Daten eingelegt. Tendenz steigend. » Gesetzentwurf "… zur Änderung des Sächsischen Meldegesetzes‘ (Drs. 4/13115)
» Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf (Stand: Sept. 2008)