Datum: 29. April 2009

PM 2009-104: Landesbank – Urteil zur Verfassungsklage um Milliardenbürgschaft am 26. Juni

Die mündliche Verhandlung zum Organstreitverfahren zwischen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Staatsregierung vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof um die Verletzung von Budgetrechten des Parlaments durch die Übernahme der Landesbürgschaft in Höhe von 2,75 Milliarden Euro im Zusammenhang mit dem Notverkauf der Sachsen LB an die Landesbank Baden-Württemberg ist heute, wie erwartet, ohne Urteil beendet worden. Die Urteilsverkündung wurde für den 26. Juni angekündigt.
"Wir wollen vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof Klarheit darüber, ob das Landesbankdesaster verfassungsrechtliche Konsequenzen hat. Es steht nach wie vor die Frage, ob durch die Übernahme der Bürgschaft und die Ausweitung der Patronatserklärungen in Milliardenhöhe zugunsten der außerbilanziellen Zweckgesellschaften das Budgetrecht des Parlaments verletzt wurde", erklärt Michael Weichert, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN. "Der Einfluss des Landtags auf und die Kontrolle über das Finanzwesen im Freistaat müssen unserer Ansicht nach gestärkt werden." » Hintergrundpapier Organklage » Organklage "Verletzung des Budgetrechts des Landtags im Zusammenhang mit der Ausreichung einer 2,75 Mrd. Bürgschaft aufgrund Notverkauf Sachsen LB (eingereicht 22.02.2008) » Papier zur Zukunft der Landesbanken von Finanz- und Haushaltspolitikern der GRÜNEN