Datum: 09. November 2009

PM 2009-238: Härtefallkommission muss weiter arbeiten – GRÜNER Gesetzentwurf im Plenum

In der Plenarwoche steht ein Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion zur Härtefallkommission auf der Tagesordnung. Er ist notwendig geworden, weil die bisherige Regelung zum Jahresende ausläuft.
"Wir haben diesen Gesetzentwurf erarbeitet, damit die bewährte Arbeit der Kommission fortgeführt werden kann. Migranten, die von Abschiebung bedroht sind, bleibt so die Stelle erhalten, in der ihr Fall noch einmal geprüft werden kann", erklärt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN.
"Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf gleichzeitig Hürden abbauen, die die derzeitige Verordnung für Härtefallersuchen aufgestellt hatte. Bisher musste eine Vielzahl von Vorbedingungen erfüllt sein, damit ein Fall überhaupt in der Härtefallkommission behandelt werden konnte. Diese Barrieren sollen abgeschafft werden", fordert Herrmann und erinnert daran, dass "die Kommission gerade für junge Menschen wichtig ist, die den Großteil ihres Lebens in Deutschland verbracht haben und dann in Länder abgeschoben werden sollen, die sie kaum kennen."
"Um sicherzustellen, dass Härtefallersuchen anschließend nicht im Innenministerium scheitern, sollen neben den Kirchen, den Vereinen und Verbänden, die in der Flüchtlingsarbeit aktiv sind, auch das Innen- und das Sozialministerium sowie die Kommunen in der Kommission vertreten sein", erklärt die GRÜNE Abgeordnete.

Hintergrund:
Die Sächsische Härtefallkommissionsverordnung läuft zum 31.12.2009 aus, weil der §23a des Aufenthaltsgesetzes, der die Einrichtung einer Härtefallkommission ermöglicht, ursprünglich nur bis zu diesem Datum befristet war. Diese Befristung wurde vor geraumer Zeit abgeschafft, daher kann auch die Härtefallkommission zukünftig ohne Befristung eingesetzt werden.
An die Härtefallkommission können sich Migranten wenden, deren Asylverfahren abgeschlossen ist und die abgeschoben werden sollen. Die Kommission prüft, ob humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die trotz der Ablehnung im Asylverfahren für einen Verbleib der Migranten in Deutschland sprechen. Die Härtefallkommission ersucht in einem solchen Fall das Innenministerium, eine Aufenthaltserlaubnis auszustellen. Die abschließende Entscheidung liegt im Innenministerium. » Gesetzentwurf "Gesetz über die Sächsische Härtefallkommission" (Drs. 5/308)