Datum: 29. Dezember 2009

PM 2009-293: GRÜNE stellen Gesetzentwurf über Verbot gentechnischer Untersuchungen am Arbeitsplatz im Januar zur Abstimmung

"Die Staatsregierung ist nach wie vor in der Pflicht offenzulegen, ob mit dem Material aus Bluttests von Bewerbern für eine Arbeitsstelle beim MDR auch genetische Untersuchungen vorgenommen worden sind", fordert Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, nach der ausweichenden Antwort der Staatsregierung auf einen entsprechenden Antrag der sächsischen Linksfraktion (Drs. 5/496). "Die bis heute herrschende Unklarheit unterstreicht die Notwendigkeit, das Verbot genetischer Untersuchungen am Arbeitsplatz gesetzlich zu verankern."
Einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Schutz von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor genetischer Diskriminierung hatte die GRÜNE-Fraktion in der ersten Lesung im Dezemberplenum auf den Weg gebracht. Im Januar 2010 wird der Landtag über den Gesetzentwurf abschließend beraten. Der GRÜNE Gesetzentwurf ( Drs. 5/406) sieht die Einführung eines § 37a im Sächsischen Datenschutzgesetz vor, der die Geltung des Bundes-Gendiagnostikgesetzes auch für Landesbedienstete durchsetzt. Laut Gendiagnostikgesetz des Bundes sind ab 1. Februar 2010 Untersuchungen und Analysen der Gene von Bewerberinnen und Bewerbern um einen Arbeitsplatz ausdrücklich verboten. Zudem besteht ein Verbot wegen Benachteiligungen aufgrund der genetischen Disposition.
"Mit der Gesetzesinitiative soll nun auch für sächsische Beamte, Richter und Bedienstete der schwerwiegende Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch genetische Untersuchungen unterbunden werden."
» Gesetzentwurf "Gesetz zum Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor genetischen Diskriminierungen im Freistaat Sachsen" (Drs. 5/406)