Datum: 16. November 2010

Freifahrtschein für den Abriss – Interview mit Karl-Heinz Gerstenberg

Herr Gerstenberg, die CDU-FDP-Koalition will das sächsische Denkmalschutzgesetz ändern. So sollen zwei Kategorien von Denkmalen eingeführt werden, nämlich solche von „herausragender Bedeutung“ und so genannte einfache Denkmale. In einer ganzen Reihe von offenen Briefen an die sächsische Staatsregierung wird die Befürchtung geäußert, dass letztere nicht mehr geschützt werden. Allerdings haben auch Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein Kategorisierungen von Denkmalen, ohne dass sie dadurch zur Denkmalwüste geworden wären. Wozu also die ganze Aufregung?

Ich würde das nicht als Aufregung bezeichnen, sondern als fachliche Empörung. Das geplante Vorgehen widerspricht dem Grundverständnis in der Denkmalpflege. Der Wendepunkt in dieser Hinsicht war das Jahr 1975. Da hat der Europarat das Jahr des Denkmals ausgerufen, und damals hat sich ein Verständnis herausgebildet, wonach es nicht nur auf die großen, prominenten Denkmale ankommt, sondern genauso auch auf die kleinen, scheinbar unscheinbaren. Für Sachsen heißt das, dass es nicht nur um die Albrechtsburg in Meißen oder das Dresdner Schloss gehen kann.
Sondern auch um die Umgebindehäuser in der Lausitz, um die alte Textilfabrik im Erzgebirge und um das unscheinbare Gründerzeithaus in Leipzig. Alles zusammen macht den Wert der sächsischen Denkmallandschaft aus. Was Baden-Württemberg betrifft, dem so vieles – auch so vieles Falsches – in Sachsen nachgemacht worden ist, so bezieht sich das Innenministerium in seinem Entwurf gerade nicht auf dieses Bundesland. Wahrscheinlich deshalb, weil dort mit der vor einigen Jahren eingeführten Kategorisierung keine guten Erfahrungen gemacht worden sind. Wir sollten mittlerweile reif genug sein, um einen eigenen Weg in Sachsen zu finden, als erneut etwas Unbrauchbares zu kopieren. Diesen Weg hatten wir gefunden, indem wir 1993 die Denkmalklassifizierung abgeschafft hatten.
Die Klassifizierung von Denkmalen und die damit unausgesprochen einhergehende Einteilung in wichtige und weniger wichtige Zeugnisse der Kulturgeschichte war in der DDR üblich.
Ja, man könnte sagen, die schwarz-gelbe Koalition will in Sachen Denkmalschutz die DDR zurück. Die Rolle rückwärts zu einer Hierarchisierung wie in der DDR-Denkmalpflege ist mit Sicherheit nicht der richtige Weg.
Ist im Bestreben, nach 1989 erst einmal so viel als möglich an Substanz zu schützen, nicht manches auf die Denkmallisten gekommen, was dort vielleicht nicht hingehört? Ist eine Durchforstung der Liste – immerhin soll es in Sachsen rund 100 000 Denkmale geben – nicht angebracht?
Die Denkmallisten werden ständig überprüft. Es gehen auch Denkmale verloren, nicht nur durch Abriss, sondern auch, weil sie aufgegeben werden müssen. Wir haben – trotz eines guten Gesetzes – seit 1990 mehr als 3000 Denkmale in Sachsen verloren. Ich sehe diese 100000 Denkmale nicht als eine Belastung, sondern als einen Schatz an. Wir sind im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr reich an Denkmalen, was nicht zuletzt auch an der Zählweise liegt. Bei uns werden viele Einzeldenkmale gezählt, die in anderen Bundesländern als Ensembles zusammengefasst werden. Dass wir so viele Denkmale haben, liegt vor allem aber an der großartigen sächsischen Geschichte. Wir hatten in Sachsen eine industrielle und kulturelle Entwicklung, mit der sich – bei allem Respekt – Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern nicht vergleichen können.
Wie ist es zu erklären, dass der Referentenentwurf für die Novellierung des sächsischen Denkmalschutzgesetzes im Innenministerium erarbeitet worden ist, ohne auch nur das Kunstministerium zu konsultieren?
Wir haben in Sachsen eine sehr ungünstige Verteilung der Zuständigkeiten für die Denkmalpflege. Die Bodendenkmale werden vom Kunstministerium mit dem nachgeordneten Landesamt für Archäologie betreut. Herausragende Gärten, Burgen und Schlösser wie Schloss Moritzburg oder der Klosterpark Altzella unterstehen dem Finanzministerium, und die Baudenkmale betreut das Innenministerium, dem das Landesamt für Denkmalpflege nachgeordnet ist.
Diese Aufteilung ist 2002 so beschlossen worden, was ich für eine völlig falsche Entscheidung halte. In den meisten anderen Bundesländern ist die Denkmalpflege sinnvoller Weise bei dem Ministerium angesiedelt, das für Kultur zuständig ist. Das sächsische Innenministerium hat im stillen Kämmerlein seinen Gesetzentwurf zum Denkmalschutz gemacht. Dieser ist aber glücklicherweise sehr früh an die Öffentlichkeit gelangt. Die geplanten Änderungen zuungunsten des Denkmalschutzes haben für einen bundesweiten Aufschrei gesorgt. Sachsen stand plötzlich, nach dem Verlust des Unesco-Welterbetitels für das Dresdner Elbtal, ein zweites Mal als Kultursünder da.
Nach dem neuen Gesetz soll das Landesamt für Archäologie nur noch für Bodenfunde zuständig sein, die aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen. Wer soll sich um mittelalterliche und neuzeitliche Befunde kümmern?
Das ist eine der katastrophalen Änderungen des Gesetzentwurfes, die nicht nur bei Archäologen, sondern auch in der interessierten Öffentlichkeit für nacktes Entsetzen gesorgt haben. Mittelalterliche und frühneuzeitliche Bodendenkmale wären nicht mehr geschützt, das heißt, die archäologischen Zeugnisse der sächsischen Ortskerne würden in Gefahr geraten. Unter dem Altmarkt in Dresden sind die Grundmauern des alten Dresdner Rathauses ausgegraben worden. Sie sind „aus Versehen“ durch einen Baggerfahrer beseitigt worden. Solche „Versehen“ wären künftig nicht mehr notwendig. Setzt die Koalition ihren Gesetzentwurf durch, würden wir undokumentiert einen Großteil unserer im Boden liegenden Geschichte der Vernichtung preisgeben.
Künftig sollen auch Denkmale von städtebaulicher Bedeutung nicht mehr geschützt werden. Wie hat man sich das vorzustellen?
Es gibt Baudenkmale, die nicht wegen ihres kulturhistorischen Wertes, sondern wegen ihrer Platzierung an einem bestimmten Ort unter Schutz stehen. Etwa ein markantes Haus an einem Brückenkopf. Gilt die städtebauliche Bedeutung nicht mehr als Schutzkriterium, wäre der Weg für die Abrissbagger in Richtung der Stadtzentren frei.
So genannte einfache Denkmale sollen künftig von den Unteren Denkmalschutzbehörden betreut werden. Auch das wird kritisiert. Ist das nicht aber eine Delegierung von Verantwortung vor Ort?
Wir haben sachsenweit unterbesetzte, nicht mit genügend Fachpersonal ausgestattete Untere Denkmalschutzbehörden. Diese Behörden jetzt auch noch mit einer Vielzahl von Entscheidungen allein zu lassen, ohne den fachlichen Rat des Landesamtes für Denkmalpflege, ist das nächste gefährliche Vorhaben. Zudem sind die Unteren Denkmalschutzbehörden schon heute einem beträchtlichen Druck von Bürgermeistern und Landräten ausgesetzt, die oft wirtschaftliche Totschlagargumente vorbringen, um ungeliebte Denkmale los zu werden. Hier wäre weiterhin der Beistand des Landesamtes sehr wichtig.
Heute muss es genehmigt werden, wenn ein Denkmal wieder hergestellt oder instand gesetzt werden soll. Auch dies soll abgeschafft werden. Was würde dies Ihrer Meinung nach bedeuten?
Da sind wir bei einem Kernproblem. Nach den Plänen des Innenministeriums sollen die „Denkmale erster Klasse“ höchstens zehn bis zwanzig Prozent am Gesamtbestand ausmachen. Das Gros, nämlich 80 bis 90 Prozent der derzeit erfassten Denkmale wären zweitklassig, sie würden den derzeitigen Schutz verlieren. Das würde bedeuten, dass ihnen nur noch eine Art Fassadenschutz gewährt werden würde. Der eigentliche Kern der bisherigen sächsischen Denkmalpflege, wonach es darauf ankommt, die Substanz der Denkmale zu erhalten, würde angegriffen werden. Und das wäre ein echter Paradigmenwechsel. Es müsste nur noch die schöne Fassade bewahrt werden. Holzbalkendecken, historische Fußböden oder Treppenhäuser im Innern der Gebäude könnten frisch fröhlich hinwegsaniert werden.
Geplant ist, ein Denkmalbuch anzulegen, in das die Denkmale von herausragender Bedeutung eingetragen werden sollen, um sie besser zu schützen. Ist das nicht ein löbliches Vorhaben?
Das ist eine reine Vernebelungsaktion. Dieses Denkmalbuch soll innerhalb von sechs Monaten angelegt werden. Wer die Personalsituation beim Landesamt für Denkmalpflege kennt, weiß, dass wahrscheinlich nicht einmal zehn Prozent der sächsischen Denkmale in diesem kurzen Zeitraum dort erfasst werden könnten. Es geht auch nicht um eine Erhöhung des Schutzes, sondern nur um die Gewährung des Schutzes in der bisherigen Qualität für herausragende Denkmale. Für alle anderen wird der Schutz verringert. Mit dem Denkmalbuch soll die Öffentlichkeit getäuscht werden.
Die bisherige Zumutbarkeitsklausel für Denkmalbesitzer soll geändert werden. Welche Auswirkungen hätte dies?
Das heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass die Erhaltung eines Denkmals künftig nur noch zumutbar ist, wenn es sich rentiert. Wenn die Erträge die Kosten zumindest ausgleichen. Das ist aber beim Großteil der Denkmale nicht der Fall. Wie soll sich etwa eine kleine Dorfkirche rentieren? Oder ein Friedhof? Oder eine Gartenanlage? Es ist vollkommen unverständlich, dass die bisherige Abwägung, die auch durch Gerichte überprüfbar ist, durch eine solche Gesetzesänderung aufgehoben werden soll.
Wie sind die angedachten Gesetzesänderungen mit christdemokratischem Selbstverständnis, dem Bewahren als eine wichtige Säule gilt, zu vereinbaren?
Das ist für mich eine zentrale politische Frage. Es ist ganz klar, dass sich die sächsische CDU in Sachen Denkmalschutz vom kleineren Koalitionspartner FDP vor sich her treiben lässt. Der Motor der Denkmalschutzaushöhlung ist eindeutig die FDP. Im Koalitionsvertrag ist von Deregulierung und Beschleunigung die Rede, das ist neoliberales Vokabular. Dahinter stehen Strategien, die uns auf finanzpolitischem Gebiet ja kurz vor den Untergang gebracht haben. Es lohnt sich, alles dafür zu tun, dass sächsische Denkmale aufgrund einer solchen Ideologie nicht zur Abrissmasse erklärt werden.
Künftig sollen Denkmaleigentümer gehört werden, bevor ihr Eigentum in eine Denkmalliste eingetragen wird. Ist dies im Sinne von Bürgerbeteiligung nicht wünschenswert?
Mir ist nicht klar, was damit erreicht werden soll. Eine Verfahrensbeschleunigung jedenfalls nicht. Ein Denkmalstatus kommt ja nicht dadurch zustande, dass ein Eigentümer sagt: Ich habe ein Denkmal. Dieser Status ist im Denkmal selbst als historischer Wert gegeben. Viele Eigentümer erkennen den Wert ihres Denkmals ja gar nicht. In dieser Hinsicht zu beraten, ist Aufgabe der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Denkmalpfleger – sie sollen helfen, Wertschätzung zu entwickeln. Dass dies massenhaft gelingt, zeigen die Tage des offenen Denkmals, an denen Eigentümer stolz ihre Denkmale präsentieren.