Datum: 26. Februar 2010

PM 2010-055: GRÜNE: Hürden der Härtefallkommission dürfen nicht zu hoch sein

"Zur Umsetzung des humanitären Auftrags der Härtefallkommission dürfen Ausschlussgründe für die Befassung der Kommission nicht dazu führen, dass Härtefallersuchen diese erst gar nicht erreichen", erklärt Elke Herrmann, migrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion im Sächsischen Landtag nach der heutigen Anhörung zu dem Gesetzentwurf ihrer Fraktion über die Sächsische Härtefallkommission.
Elke Herrmann weist darauf hin, dass "ein uneingeschränkter Zugang zur Härtefallkommission überhaupt erst dazu führt, dass alle positiven und negativen Aspekte des jeweiligen Falles in die Gesamtabwägung einfließen können."
"Besondere Beachtung durch die Kommission bedürfen die spezifischen Bedürfnisse von Flüchtlingsfrauen, die zum Beispiel von häuslicher Gewalt oder Zwangsprostitution betroffen sind", betont Herrmann.
"Mit unserem Gesetzesentwurf entsprechen wir dem Rahmen der bundesgesetzlichen Regelung und werden gleichzeitig dem humanitären Anspruch der Kommission gerecht."