Datum: 17. Dezember 2010

PM 2010-388: Erneute Änderung des Abgeordnetengesetz – GRÜNE: CDU und FDP erhalten jetzt Quittung für die fehlende Qualität ihrer Arbeit

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag zweifelt daran, dass es sich bei der Regelung im Abgeordnetengesetz, abschlagsfrei mit 62 Jahren in Rente zu gehen, um einen unbeabsichtigten Fehler handelt.
"Wir haben in unseren Änderungsanträgen zum neuen Abgeordnetengesetz unter anderem beantragt, dass auch Abgeordnete, die bereits in einer früheren Wahlperiode dem Landtag angehörten, erst nach ihrem Ausscheiden Altersentschädigung enthalten, sobald sie das 67. Lebensjahr vollendet haben", so Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion.
"CDU- und FDP-Fraktion erhalten jetzt die Quittung für die fehlende Qualität ihrer Arbeit. Da wird mit heißer Nadel gestrickt, die Kommunikation mit der Opposition abgelehnt und die Ergebnisse der Anhörung im Landtag nicht ernst genommen."
"Auch die nunmehr aus der CDU-Fraktion angekündigte Änderung würde nichts am Fehler der Rückkehr zur üppigen, staatlich alimentierten Altersversorgung ändern", so Gerstenberg.

Auszug aus einem der Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Änderung des Abgeordnetengesetzes:
8. a.) Nummer 22 wird im einzufügenden § 45a wie folgt geändert:
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
«3) Abgeordnete der 5. Wahlperiode, die bereits in einer früheren Wahlperiode dem Landtag angehörten, erhalten nach ihrem Ausscheiden in der 5. Wahlperiode auf Antrag Altersentschädigung, sobald sie das 67. Lebensjahr vollendet und dem Landtag zehn Jahre angehört haben, beziehungsweise Versorgungsabfindung nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages (Abgeordnetengesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2000 (SächsGVBl. S. 326), zuletzt geändert durch Artikel 12 § 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 880).»