Datum: 11. März 2011

PM 2011-065: Hochwasserschutz beginnt an der Quelle – Land muss Kommunen koordinierend unterstützen

Zur Anhörung des gemeinsamen Antrages von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, LINKEN und SPD zum nachhaltigen Hochwasserschutz an Gewässern II. Ordnung erklärt Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion:
"Der Schwerpunkt der Hochwasserschutzmaßnahmen in Sachsen lag seit 2002 bei den Gewässern I. Ordnung. Aus dem Blickfeld gerieten Umweltminister Frank Kupfer (CDU) dabei die nicht minder wichtigen Fließgewässer II. Ordnung, die die größeren Flüsse speisen."
"Für die Gewässer II. Ordnung sind zwar die Kommunen zuständig. Doch verfügen vor allem die Kleineren weder über die personellen und fachlichen Kapazitäten noch die finanziellen Mittel, um den Hochwasserschutz entlang dieser Flüsse gewährleisten zu können. Die Koordinierung des Flutschutzes für Gewässer I. und II. Ordnung durch den Freistaat ist daher dringend nötig."
"Bei der Vorsorge sitzen wir alle in einem Boot. Soll der Schutz vor Hochwasser in Sachsen wirksam sein, muss er in den Quellgebieten ansetzen. Deshalb sehe ich den Freistaat in der Pflicht, unterstützend und koordinierend tätig zu werden."
"Unser Ziel ist es, die Flächen entlang dieser Gewässerläufe vorrangig für Gewässerschutz, vorbeugenden Hochwasserschutz, Naherholung und Naturschutz zu nutzen. Damit dies gelingen kann, fordern wir von der Staatsregierung die Wiedereinführung des vereinfachten Vorkaufsrechtes für sächsische Kommunen in Hochwasserentstehungs- und Überschwemmungsgebieten."
"Die Anhörung hat gezeigt, dass Flächenversiegelung, intensive landwirtschaftliche Bodennutzung, die Inanspruchnahme der natürlichen Überschwemmungsflächen durch Bebauung auch an den Gewässern II. Ordnung spürbare Auswirkungen darauf haben, wie stark sächsische Regionen vom Hochwasser bedroht sind. Die solidarische Übernahme der Kosten für Hochwasservermeidung ist sinnvoller als nur die Kosten im Schadensfall zu regulieren. Es lohnt nach Sachsen-Anhalt: Dort existieren landesweite Wasser- und Bodenverbände inklusive einer Solidarabgabe aller Kommunen des Landes für Hochwasservorsorge."