Datum: 29. April 2011

PM 2011-122: Staatsregierung lässt Polizei im Regen stehen

Der Freistaat hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden vom 19. Januar 2011, das der Polizeiführung bei dem Einsatz am 13. Februar 2010 vorhielt, rechtswidrig gehandelt zu haben, in dem sie den Aufzug der Neonazis in der Neustadt nicht durchgesetzt hat, keine Rechtsmittel eingelegt. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung vom 28. April auf eine Kleine Anfrage des GRÜNEN-Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi hervor.
Dazu erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion: "Diese Entscheidung ist peinlich. Die Staatsregierung lässt die Polizei ein weiteres Mal im Regen stehen. Statt dem besonnenen Verhalten der Polizei am 13. Februar 2010 durch das Ausschöpfen aller Rechtsmittel den Rücken zu stärken, verfestigt die Staatsregierung die unbefriedigende Rechtsunsicherheit."
Lichdi erinnert daran, dass das Verwaltungsgericht aufgrund der mangelhaften Auskunftsbereitschaft der Staatsregierung in dem Verfahren zu seinem Urteil gekommen ist. "Dieses Fehlverhalten hätte die Staatsregierung in der zweiten Instanz korrigieren können."
"Auch politisch ist der Verzicht auf Rechtsmittel ein erbärmliches Signal, wenn man gegen ein von den Neonazis erstrittenes Urteil bereits in der ersten Instanz die Segel streicht."
"Erst schiebt Innenminister Markus Ulbig den Mangel an einer eindeutigen politischen und rechtlichen Positionierung der Staatsregierung den Gerichten zu. Und jetzt unterlässt er alles, um Versammlungsbehörden und Polizei für die Zukunft eine Handlungslinie zu geben."
Nach Ansicht des GRÜNEN-Abgeordneten konterkariert der CDU-Innenminister damit seine eigenen Äußerungen, man müsse in Sicht- und Hörweite der Nazis demonstrieren können.