Datum: 23. Juni 2011

PM 2011-203: GRÜNE-Landtagsabgeordnete legen beim Amtsgericht Dresden Beschwerde gegen Erfassung und Auswertung ihrer Mobilfunkverbindungsdaten am 19. Februar ein

Die GRÜNEN-Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen, Miro Jennerjahn und Johannes Lichdi legen Beschwerde beim Amtsgericht Dresden gegen die Überwachung ihrer Mobilfunktelefone am 19. Februar 2011 ein.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte den Abgeordneten Jähnigen und Lichdi mitgeteilt, dass gegen sie ein Strafverfahren wegen ‚grober Störung einer Versammlung‘ nach Paragraf 21 Versammlungsgesetz eingeleitet worden sei. Die beiden sind die einzigen Abgeordneten, deren Identität die Polizei nach der Einkesselung der am Löfflerplatz befindlichen Personen, festgestellt hatte.
"Wir möchten feststellen lassen, dass die Erfassung und Auswertung unserer Mobilfunkverbindungsdaten ein schwerwiegender Eingriff in unsere verfassungsgarantierten Abgeordnetenrechte darstellt", erklären die Abgeordneten. "Es darf nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger, die sich telefonisch an uns wenden, polizeilich erfasst werden und Bewegungs- und Kommunikationsprofile von Abgeordneten erstellt werden."
"Die Polizei wusste, dass ich als Mitglied des Polizeibeobachtungsteams vor Ort war und an der Platzbesetzung nicht teilnahm", fügt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, hinzu.
Da in zahlreichen Ermittlungsakten gegen Beschuldigte nach Paragrafen 21 Versammlungsgesetz eine Funkzellenauswertung enthalten ist, dürften auch die Mobiltelefone der Abgeordneten erfasst worden sein.
Es ist davon auszugehen, dass die Polizei am 19.2.2011 zwischen 12 und 18 Uhr festgestellt hat, in welchen Funkzellen die Handys eingeloggt waren, welche Nummern die Abgeordneten angerufen haben und von welchen Nummern diese angerufen wurden.
Der Abgeordnete Jennerjahn hielt sich bei den Gegendemonstranten am Hauptbahnhof auf und nahm nicht an einer Platzbesetzung teil.