Datum: 29. August 2011

PM 2011-267: Anhörung des zweiten Sächsischen Psychiatrieplans – Experten kritisieren Plan als zu unkonkret

Die heute auf Antrag der GRÜNEN-Fraktion im Sozialausschuss erfolgte Anhörung zu den Anforderungen an den 2. Sächsischen Landespsychiatrieplan ergab ein klares Urteil der geladenen Sachverständigen: Der vor der Sommerpause verabschiedete Landespsychiatrieplan der Staatsregierung beschreibe zwar zutreffend die seit dem 1. Landespsychiatrieplan (1993) geschaffene Versorgungsstruktur in Sachsen. Die jetzt neu formulierten Ziele würden jedoch nicht mit klaren Vorgaben, wer konkret was bis wann tun soll, untersetzt.
"Politisches Handeln erfordert eine fundierte Planung", erklärt Elke Herrman, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Damit der Landespsychiatrieplan keine Absichtserklärung unter Finanzierungsvorbehalt bleibt, wollen wir mit der Anhörung einen Prozess anstoßen, der zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Sachsen beiträgt. Dazu reicht es beispielsweise nicht aus, die UN-Behindertenrechtskonvention im Kapitel Grundprinzipien zu erwähnen. Es müssen konkrete Maßnahmen zu Umsetzung beschrieben werden."

Der von der GRÜNEN-Fraktion benannte Sachverständige Jan Roscher, Vorstandssprecher der Sächsischen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.,  betonte, dass die psychiatrische Hilfe im Bereich Wohnen flexibler werden muss. Menschen sollen dort Hilfe erhalten können, wo sie leben, und nicht erst nach erfolgter Behandlung wieder mühsam im eigenen Umfeld integriert werden müssen.
Zudem müsse es ein Unterstützungssystem geben, bei dem für jeden Betroffenen und gemeinsam mit ihm ein Hilfeplan erstellt wird, damit die Hilfen, sei es Krankenhaus, ambulante Therapie, begleiteter Arbeitsplatz oder betreute Wohnformen ohne Lücken ineinandergreifen.
Nicht zuletzt forderte Roscher, dass auch in der Sache komplizierte Texte wie der Landespsychiatrieplan in einer Sprache vorliegen müssten, die von allen verstanden werde, damit sich Betroffene und Angehörige informieren können. » GRÜNER Antrag "Psychiatrieplanung im Freistaat Sachsen – Anforderungen an den 2. Sächsischen Landespsychiatrieplan" (Drs 5/4982) Hintergrund:

Die Sachverständigen regten in der Anhörung eine regelmäßige Überprüfung des Landespsychiatrieplans (psychiatrische Versorgung) in einem fünf bis siebenjährigen Turnus an. Dieser sollte ein transparentes Planungsverfahren zu Grunde liegen, das eine Bedarfsanalyse und –forschung für künftige Strukturentscheidungen sowie eine qualitätsorientierte und sektorenübergreifende Angebotsplanung umfasst.
Nach Schätzungen der VdEK Sachsen erkranken in Sachsen jährlich 50.000 18- bis 65-Jährige an einer psychischen Störung. Mit betroffen sind die Familienangehörigen. Ein Viertel der psychisch Erkrankten in Sachsen hat eigene Kinder.