Datum: 12. September 2011

PM 2011-286: Abfall-Untersuchungsausschuss: Ehemaliger WEV-Geschäftsführer zahlt Geldauflage zur Einstellung des Strafverfahrens

Die Vernehmung des ehemaligen Geschäftsführers der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (WEV), Holger Bauerfeind, im Abfall-Untersuchungsausschuss hat heute ein überraschendes Ergebnis erbracht.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat die Rechtswidrigkeit der Verschiebung von Italienmüll von Cröbern (bei Leipzig) nach Sachsen-Anhalt als unerlaubte Abfallbeseitigung bewertet und das Verfahren gegen Bauerfeind nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Dies gab Bauerfeind in der Befragung durch den Obmann der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Johannes Lichdi, an.   
"Damit ist nun nach drei Jahren Leugnung der Sachverhalte durch die Umweltminister Roland Wöller und Frank Kupfer endlich klar, dass die Müllverschiebung tatsächlich gegen europäisches Abfallrecht verstoßen hat. Die Notwendigkeit der Einsetzung des Untersuchungsausschuss ist somit erwiesen. Jetzt wird es darauf ankommen, zu überprüfen, was die Staatsregierung unternommen hat, um diese Missstände abzustellen", meint Johannes Lichdi.
"Die Vernehmung des Zeugen Bauerfeind hat zudem ergeben, dass der Verantwortliche für die Akquisition des Italienmülls in der Geschäftsleitung der WEV auch eine Abfallvertriebsfirma auf eigene Rechnung betrieben und Provisionen in unbekannter Höhe kassiert hat."
GRÜNE und LINKE haben daher einen Beweisantrag zur Vernehmung der eingeschalteten Müllmakler in den Ausschuss eingebracht.
Die WEV betreibt die Deponie und MBA in Cröbern bei Leipzig.
» Paragraf 153a Strafprozessordnung