Datum: 14. September 2011

PM 2011-289: Handydaten-Affäre – GRÜNE: Battis-Gutachten geht nach hinten los

Zur heutigen Vorstellung des von Innenminister Markus Ulbig bei Prof. Dr. Ulrich Battis (HU Berlin) in Auftrag gegebenen Gutachtens erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN:
"Der Versuch des sächsischen Innenministeriums sich mit dem Gutachten von Prof. Battis zu entlasten, ging nach hinten los. Die Absicht war offensichtlich, die Polizei aus der Schusslinie zu nehmen. Das Gutachten von Prof. Battis hat sich aber gar nicht mit der Verhältnismäßigkeit der Funkzellenabfrage und dem Umgang mit den erhobenen Daten auseinandergesetzt. Hier fragt sich, warum Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP) nicht gemeinsam ein Gutachten in Auftrag geben können."
"Der Bericht des Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig ist in keiner Weise widerlegt. Prof. Battis erhebt nur den Anspruch, dass seine Einschätzung der Angemessenheit der Maßnahmen eine unter mehreren möglichen Rechtsmeinungen ist. Der Datenschutzbeauftragte hat sich in seinem Bericht ausführlich mit der einschlägigen Rechtssprechung auseinandergesetzt. Herr Battis hat sich mit den Rechtsauffassungen, die die Einschätzung des Datenschützers stützt, offenbar nicht auseinandergesetzt."
"Auch bei der Annahme eines Verstoßes des Datenschutzbeauftragten gegen die Gewaltenteilung geht Herr Battis von einem völlig falschen Sachverhalt aus. Herr Schurig hat sich nicht zu gerichtlichen Entscheidungen geäußert. Vielmehr weist er Staatsanwaltschaft und Polizei ausdrücklich eine Pflicht zur Prüfung der Rechtmäßigkeit zu. Das ist keine Verkennung der Kompetenzverteilung im Strafverfahren, vielmehr der Hinweis auf die eigenständige Verantwortung der handelnden und Daten verarbeitenden Stellen."
"Nach Artikel 97, Absatz 1 Grundgesetz wäre sogar eine Beanstandung der rechtlichen Genehmigung der Funkzellenabfrage durch den Datenschutzbeauftragten möglich. Sachliche Unabhängigkeit bedeutet Weisungsfreiheit. Kritik an richterlichen Entscheidungen im Nachgang greift aber nicht in den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit ein." » Battis-Gutachten (PDF)