Datum: 05. Juni 2012

PM 2012-178: Empfehlungsumsetzung für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention nicht überall möglich

Zur heute von Sozialministerin Christine Clauß vorgestellten Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen erklärt Annekathrin Giegengack, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

"Nach dem im Juni 2011 im Bundestag beschlossenen Infektionsschutzgesetz hätte Sachsen bereits bis zum 31. März 2012 seine Verordnungen zur Infektionshygiene in medizinischen Einrichtungen (Hygienerahmenverordnung) überarbeiten müssen. Die neue sächsische Verordnung erhöht entsprechend den Bundesvorgaben die Verbindlichkeit der Regelungen. Doch die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) ist nur möglich, wenn geschultes Reinigungspersonal mit angemessener Stundenzahl zur Verfügung steht, das spezielle Instruktionen des Behandlungsteams verstehen und auch umsetzen kann. Dies ist nicht mehr in allen sächsischen Krankenhäusern gegeben, da aufgrund des Kostendrucks vielfach die Reinigungsleistungen an Dritte abgegeben wurden."

"Die infektionshygienische Überwachungspflicht obliegt nach dem Infektionsschutzgesetz den Gesundheitsämtern. Insbesondere der öffentliche Gesundheitsdienst hat jedoch große Probleme seinen Personalbedarf zu decken. Hinzu kommt, dass vor einigen Jahren die beiden Lehrstühle für Hygiene und Umweltmedizin in Dresden und Leipzig aufgelöst wurden. Wo sollen die in der Verordnung geforderten Fachkräfte herkommen und wer wird künftig in den Gesundheitsämter arbeiten, um von dort aus die Infektionsprävention zu steuern?“

" Positiv ist, dass Sachsen dem Beispiel Bayerns folgend, auch ambulante Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen in die neue Verordnung aufgenommen hat."