Datum: 22. Juli 2012

PM 2012-237: GRÜNE fordern Planungssicherheit für ÖPNV

Sachsens GRÜNE-Landtagsfraktion will die Bundesgelder nach dem Entflechtungsgesetz für den kommunalen Verkehrsbau in den nächsten Jahren verstärkt in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fließen lassen. "Unsere Gesetzesinitiative regelt die Gemeindeverkehrsfinanzierung neu. Dadurch sollen Städte und Kreise endlich wieder Planungssicherheit für den ÖPNV haben“, erklärt Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
„Wir wollen in den nächsten Jahren 70 Prozent der Entflechtungsgelder auf die Förderung von Bahn und Bus konzentrieren, um den schon aufgelaufenen Investitionsstau aufzulösen. Ersatz- und Ausbauinvestitionen sind zur Senkung der Betriebskosten und zum Gewinnen weiterer Kunden notwendig. Anderenfalls drohen auch in den Städten Angebotseinschränkungen und weitere Tariferhöhungen.“
Derzeit werden in Sachsens Landeshaushalt 85 Prozent der Entflechtungsmittel für Straßenverkehr und nur 15 Prozent für den ÖPNV verwendet. Mit dieser niedrigen ÖPNV-Rate ist Sachsen bundesweit Schlusslicht. Das ist nach Ansicht Jähnigens einer der Gründe dafür, dass die Regierung ohne Not den öffentlichen Verkehr auf Verschleiß fährt. „Selbstverständlich müssen alle Potenziale zur Senkung von Kosten und zur Steigerung von Einnahmen erschlossen werden – aber gerade das geht nur mit zielgerichteten Investitionen.“

Mit der Umverteilung der Entflechtungsgelder wollen die GRÜNEN zudem auch erstmals grundhafte Straßensanierung sowie Radverkehr, Carsharing und Lärmschutz fördern. Einen Vorrang sollen solche Maßnahmen erhalten, die in besonderem Maß Energie und CO2 einsparen.
Im Juli wurde der Gesetzentwurf für ein sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (SäGVFG) der GRÜNEN-Landtagsfraktion in erster Lesung im Landtag behandelt. » GRÜNER Gesetzentwurf "Sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz" (Drs. 5/9593) » GRÜNES Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf
Hintergrund:
Seit 1.1.2007 erhalten die Bundesländer Geld vom Bund nach dem so genannten Entflechtungsgesetz. Sachsen bekam bisher ca. 88 Millionen Euro pro Jahr für den kommunalen Verkehrsbau (frühere Förderung nach dem gemeindlichen Verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes).
Ab dem 1.1.2014 fällt die bisher im Bundesrecht festgelegte, verkehrliche Zweckbindung für dieses Geld weg. Die GRÜNE-Fraktion will daher durch eine Neuregelung im Landesrecht die Zweckbindung für die gemeindliche Verkehrsfinanzierung wieder herstellen und gleichzeitig die Prioritätensetzung bei der Vergabe des Fördergelds verändern.