Datum: 06. Dezember 2012

PM 2012-394: GRÜNE legen Gesetzentwurf zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in sozial schwierigen Ortsteilen vor

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im sächsischen Landtag hat heute den Entwurf für ein ‚Gesetz zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen in Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf im Freistaat Sachen‘ vorgelegt.

Von der darin vorgesehenen Änderung des sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen sollen vor allem Kinder profitieren, die aus armen und schwierigen sozialen Verhältnissen kommen. Es ist ein Zuschuss an die Kindertageseinrichtungen geplant, die in sozial schwierigen Ortsteilen liegen. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kitas wird mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung sowie für die Elternarbeit eingeräumt.

"Frühkindliche Bildung hat in Deutschland lange eine untergeordnete Rolle gespielt. Dabei sind gerade die ersten Jahre entscheidend. Hier wird die Grundlage für den späteren Bildungserfolg gelegt", zeigt sich Annekathrin Giegengack, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Fraktion, überzeugt. "Einige Kinder haben beim Start ins Leben schlechtere Chancen als andere. Dabei spielen die Herkunft und das soziale Umfeld eine entscheidende Rolle. Wir wollen die Kinder, die in schwierigen Verhältnissen aufwachsen, gezielt fördern. Je früher und passgenauer die Förderung ansetzt, desto erfolgsversprechender ist sie."

"In Ergänzung der Forderung nach einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels wollen wir den Kindertageseinrichtungen, die in Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf liegen, einen Zuschuss von 603 Euro pro Kind gewähren", erläutert Giegengack den Ansatz des Gesetzentwurfs.

"Anders als die FDP, die fünf Millionen Euro pro Jahr für die Beschäftigung von Aushilfskräften ausgeben will, wollen wir mehr Zeit für die Fachkräfte vor Ort. Das Gesetz stellt die gezielte Förderung von Kindern aus schwierigen sozialen Verhältnissen auf eine stabile Grundlage. Statt immer neue Modellprojekte aufzulegen, setzen wir auf Kontinuität."

"Unser Gesetzentwurf zeigt, dass es möglich ist, Kinder gezielt zu fördern, ohne neue Daten zu erheben. Die Kitas müssen keine Sozialstudien betreiben, um ihren Anspruch auf die neue Förderung geltend zu machen. Die Daten, die wir den Förderkriterien zugrunde legen, werden von den Kommunen ohnehin erfasst. Bürokratischer Mehraufwand oder eine neue Datenschutzproblematik stehen nicht zu befürchten", so die Abgeordnete.

"Derzeit wären zehn Ortsteile in den drei großen Städten anspruchsberechtigt. Dort befinden sich 57 Kindertageseinrichtungen mit insgesamt etwa 4.000 betreuten Kindern. Der Mehrbedarf beträgt damit insgesamt 2,4 Millionen Euro pro Jahr. Die Kommunen sollen durch einen Beitrag von 25 Prozent verbindlich in die Förderung einbezogen werden."

Der Gesetzentwurf wurde bereits in den laufenden Haushaltsverhandlungen diskutiert. In der kommenden Woche soll im Plenum in erster Lesung beraten werden.

» Gesetzentwurf ‚Gesetz zur Stärkung von Kindertageseinrichtungen in Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf im Freistaat Sachsen‚ (Drs. 5/10649)