Datum: 11. Dezember 2012

PM 2012-403: Datenschutz bleibt Sachsens Stiefkind – Grüner Änderungsantrag zum Stellenaufwuchs abgelehnt

Der Datenschutz bleibt Sachsens Stiefkind. Ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für vier weitere Stellen wurde heute im Landtag abgelehnt.

"Der Datenschutzbeauftragte braucht ausreichende Ressourcen, um seinen Aufsichtsaufgaben gerecht zu werden und insbesondere auch anlasslose Kontrollen in Gaststätten, Arztpraxen und Privatunternehmen durchführen zu können", erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. "Die CDU/FDP-Koalition darf laschen Datenschutz nicht als Standortvorteil des Freistaates begreifen."

"Im Jahr 2012 ist eine weitere Stelle beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten weggefallen. Stellenabbau ist aber das völlig falsche Signal. Der Datenschutzbeauftragte hatte schon in seinem letzten Tätigkeitsbericht darauf aufmerksam gemacht, dass ihm Personal fehlt."

"Die Digitalisierung ist ein Schwerpunkt der CDU/FDP-Koalition unter dem Stichwort ‚Staatsmodernisierung‘. Dafür werden nach aktuellem Haushaltsplanentwurf in den kommenden zwei Jahren mehr als 60 Millionen Euro bereitgestellt. Zu einem modernen Freistaat gehört aber auch eine angemessene Ausstattung des Datenschutzbeauftragten als Aufsicht und bürgerrechtliches Korrektiv, um die zunehmende Digitalisierung, Verfügbarkeit und Vernetzung persönlicher Daten datenschutzkonform zu gestalten. Die personelle Verstärkung des vom Landtag gewählten Datenschutzbeauftragten um die von uns beantragten vier Stellen ist daher dringend geboten", so der Abgeordnete.

Die GRÜNE-Fraktion hatte beantragt, im Haushaltskapitel des Sächsische Datenschutzbeauftragte einen Titel im Jahr 2013 um 274.300 Euro (von 1.159.900 EUR auf 1.434.200 Euro) und in 2014 um 316.000 Euro (von  1.200.500 auf 1.516.500 EUR) zu erhöhen. Das sind vier zusätzliche Stellen. Damit sollte der Stellenplan von den im Entwurf vorgesehenen 21 Stellen auf 25 Stellen angehoben werden.

Hintergrund:

  • Im vergangenen Berichtszeitraum haben die Beschwerden beim Datenschutzbeauftragten im nicht-öffentlichen Bereich um 60 Prozent zugenommen, die Beratungsanliegen um 160 Prozent.
  • Der Datenschutzbeauftragte legt dar, dass er aufgrund dieses Arbeitspensums gezwungen ist, im nicht-öffentlichen Bereich >>anlassfreie Kontrollen auf ein Minimum zurückzufahren<<.