Datum: 20. Juni 2013

PM 2013-163: GRÜNE bringen Antrag auf Nachtflugverbot in den Sächsischen Landtag ein

Auf Antrag der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diskutiert der Sächsische Landtag am heutigen Abend über ein generelles Nachtflugverbot für Passagier-, Fracht- und Militärflugzeuge in Sachsen.
 
Die Leipziger Landtagsabgeordnete Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, begründet die Forderungen des Antrags:
 
"In den letzten zehn Jahren hat sich die geflogene Frachtmenge am Flughafen Leipzig-Halle verfünfzigfacht. Der damit verbundene Fluglärm stört nicht nur, sondern macht erwiesenermaßen auch krank. Daher mehren sich die gesundheitlichen Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner in unmittelbarer Nachbarschaft des Flughafens. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag im Interesse der lärmgeplagten Menschen ein generelles Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr für die sächsischen Flughäfen. Da das Land Hauptgesellschafter der Flughafen AG ist, kann sich die Staatsregierung nicht aus der Verantwortung stehlen."
 
Die GRÜNE-Fraktion fordert die Staatsregierung darüber hinaus auf, als Flughafengesellschafter und Gesetzgeber, Einfluss zu nehmen auf die Bahnverteilung, die Flugrouten, die Anwendung von Bonuslisten sowie die Einführung lärmabhängiger Start- und Landegebühren.
 
"Der Flughafen Leipzig/Halle hat die niedrigsten Start- und Landegebühren Deutschlands, speziell für Nachtflüge. So ist Leipzig im bundesweiten Flughafendumpingwettbewerb auf Kosten des Gesundheits- und Umweltschutzes ‚der billige Jakob‘."
 
"Wir GRÜNE wollen klare Schutzziele: ein klares Lärmminderungsgebot im Luftverkehrsgesetz und einheitliche Lärmobergrenzen, auf nationaler Ebene und in der EU. Sie müssen auf mittelfristig 55 tags und 45 Dezibel (A) nachts gesenkt werden – bei Gleichstellung ziviler und militärischer Flüge, um die gesundheitlichen Folgen zu verringern."
 
"Wirtschaftsminister Morlok (FDP) behauptet in seiner Stellungnahme zu unserem Antrag, die getroffenen Regelungen zum Lärmschutz am Flughafen Leipzig/Halle >>tragen den Belangen der Betroffenen und dem Schutz der Nachtruhe angemessen Rechnung<<. Wen will der Minister hier eigentlich auf den Arm nehmen? Ich kann Herrn Morlok nur dringend den nächtlichen Besuch bei lärmgeplagten Anwohnern im Umfeld des Leipziger Flughafens empfehlen."
 
"Im Schnitt starten und landen 25 Maschinen pro Nacht. Um 04.34 kommt die TU 204, um 04.35 eine An-26, um 04.55 die nächste An-26, um 05.45 wieder eine An-26 und 05.55 landet die An-124. Diese Zustände verleugnet die Staatsregierung mit ihrem Satz in der Stellungnahme: >>Von 0.00 bis 5.00 Uhr kommt dem Lärmschutz besondere Bedeutung zu.<< Die gesellschaftliche Frage steht im Raum: Was ist uns die Gesundheit der Menschen rund um Flughäfen eigentlich wert? Ist es gerechtfertigt, mit dem Argument „Arbeitsplätze“ langfristige gesundheitliche Schädigungen hinzunehmen?“
 
"Luftverkehr ist wichtig – auch für die mitteldeutsche Region. Dennoch darf uns die gesamtgesellschaftliche Sicht nicht verloren gehen. Für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region müssen ökologische und soziale Aspekte den gleichen Stellenwert bekommen wie die ökonomischen. Abwägungsprozesse sind unerlässlich, Alternativen vorhanden. Insbesondere der schienengebundene Güterverkehr hat enorme Ausbauchancen. Auch darf man getrost die Notwendigkeit anzweifeln, dass jede Fracht nachts geflogen werden muss."
 
» GRÜNER Antrag ‚Fluglärm reduzieren – Nachtruhe durchsetzen‘ sowie die Stellungnahme der Staatsregierung (Drs. 5/11793)