Datum: 08. November 2013

PM 2013-287: Schutz von Bienen – Vorschläge von CDU und FDP greifen viel zu kurz

Zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP "Lebensraum für Bienen in Sachsen erhalten" erklärt Johannes Lichdi, naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Die Vorschläge von CDU und FDP greifen viel zu kurz. Blühstreifen sind zwar eine schöne Sache für die Artenvielfalt. Auch Bienen können davon profitieren. Solange aber großflächige Monokulturen die Landschaft bestimmen und diese mit Giften durchsetzt sind, werden auch Bienen keine Erholung finden. Vor allem Pestizide aus der Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide schädigen die Bienen nachweisbar in unterschiedlicher Härte – von Vergiftungserscheinungen über Schädigung des Orientierungssinnes bis zur Tötung. Da sich die Bienen deshalb häufig verirren und unterwegs umkommen, sind an den Behausungen der Bienen (Beuten) kaum tote Tiere zu finden."
"Wenn die Giftspritzenweiter so häufig übers Feld fahren, werden die Bienenverluste der Imker nicht abnehmen. Blühstreifen kaschieren nur die Ausmaße der Gefahr für Bienen und Artenvielfalt der Insektenwelt."
"Auch in urbanen Räumen lassen sich mit einfachen Mitteln positive Effekte für den Schutz von wildlebenden und Honigbienen erzielen. Die Grünflächenpflege muss auf ein naturverträgliches Maß reduziert und die Pestizidgaben minimiert werden. Der Umweltverband BUND hat in seiner Broschüre ‚Pestizidfreie Kommune‘ genügend Anregungen zusammengestellt, die der biologischen Vielfalt zugutekämen."
"Wer mehr Bienen will, muss die Felder wieder lebensreicher gestalten – mit Feldrainen, Feldgehölzen, Blühstreifen zwischen den Kulturen und einer deutlichen Minimierung der Pestizidgaben. Gerade die Brachflächen sind mit seltenen Pflanzen bewachsen. Werden diese bepflanzt, werden wiederrum die Lebensstätten anderer Tierarten vernichtet." Antrag von CDU und FDP: "Lebensraum für Bienen in Sachsen erhalten" (Drs. 5/12981)
Hintergrundinformation:
Laut Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage von Johannes Lichdi (GRÜNE) (Drs 5/11407) kann die Aussaat von mit Neonikotinoiden gebeiztem Saatgut mit der Auflage versehen sein, dies Imkern, deren Völker sich im Umkreis von 60 Metern befinden, 48 Stunden vor Aussaat bekanntzugeben.Kleine Anfrage "Bienenhonig und Pestizide" Johannes Lichdi (Drs 5/11407)
Im Rheintal sind 2008 nach der Mais-Aussaat Millionen Bienen verendet. Dort hat die Auflage zur Mitteilung anscheinend nicht ausgereicht. Mit dem nun wenigstens zweijährigen Verbot dieser systemischen Insektizide ist Zeit genug, über den Umgang mit Natur und Artenvielfalt nachzudenken und darüber, wie schädlich Insektenvernichtungsmittel für viele weitere Nützlinge und Blütenbestäuber, wie Wildbienen und Hummeln sind.
Die systemischen Mittel stören die Intelligenzleistung der Bienen, die nötig ist, z.B. zur Orientierung in der Landschaft, für die Kommunikation zwischen den Bienen und zur Regelung der Bruttemperatur.
Mit dem derzeitigen Verbot (ab 1. Dezember) sind die Wege geebnet, Untersuchungen zu bestätigen, die die Schädigung der Honigbienen untermauern, um langfristig diese schwer schädigenden und schwer abbaubaren Insektenvernichtungsmittel zu verbieten.