Datum: 15. November 2013

PM 2013-299: Wegweisendes Urteil zu Freien Schulen in Sachsen

"Heute ist ein wichtiger Tag für die Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs stärkt den Pluralismus und die Vielfalt des Schulwesens", erklärt Annekathrin Giegengack, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag. Nach der Urteilsverkündung gab es unter den zahlreichen Gästen, darunter Verbandsvertreterinnen und -vertreter sowie Eltern, spontanen Applaus.
"Das Verfassungsgericht hat unsere Normenkontrollklage in allen Punkten als begründet erachtet. Mit der Sächsischen Verfassung unvereinbar sind demnach sowohl der Umfang der laufenden Zuschüsse, die Nicht-Erstattung von Schul- und Lernmittelgeld, die Verlängerung der Wartefrist ohne finanziellen Ausgleich als auch die Kopplung der Zuschusshöhe an die für öffentliche Schulen geltenden Mindestschülerzahlen. Das Gericht revidierte damit seine frühere Entscheidung und setzte neue Maßstäbe in der Finanzierung des Ersatzschulwesens."
"Die Frage, was eine angemessene Finanzierung ausmacht, wurde an klare Anforderungen geknüpft. So muss der Gesetzgeber inhaltlich transparente und sachlich angemessene Regelungen finden, um dem verfassungsmäßig verbrieften Recht auf Gründung und institutionellen Bestand der Freien Schulen gerecht zu werden. Er muss die Auswirkungen seiner Entscheidungen beobachten und gegebenenfalls korrigieren."
"Ein Wermutstropfen bleibt. So hat das Gericht dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2015 eingeräumt. Bis dahin behalten die verfassungsrechtlich fragwürdigen Regelungen im Zweifel ihre Gültigkeit. Der Gesetzgeber ist gefordert. Wir werden uns dafür einsetzen, dass es nicht so lange dauert, ehe Neuregelungen in Kraft treten können. Im Herbst nächsten Jahres stehen die Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 an. Die Gespräche zur Sachkostenevaluation liegen auf Eis. Hier werden wir die weiteren Verhandlungen kritisch, konstruktiv und im Sinne der Freien Schulen begleiten – mit diesem Urteil im Rücken fühlen wir uns bestärkt. Zunächst ist eine Übergangsregelung unser Ziel."
Der Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Friedhelm Hufen bezeichnete das Urteil als epochal. "Der Kern des Urteils ist: Die Streichung des Schulgeldersatzes ist verfassungswidrig. Die Besonderheit Sachsens ist kein Schmuckwerk, sondern verfassungsrechtlich verankerte Pflicht. Somit ist heute auch ein großer Tag für die Eigenständigkeit der Sächsischen Verfassung."
"Schließlich ist der heutige Tag ein großer Erfolg für die Demokratie in Sachsen. Koalition und Staatsregierung wurden in die Schranken verwiesen. Sie dürfen sich, bei allen Ermessens- und Gestaltungsspielräumen, nicht über geltendes Recht hinwegsetzen."
In den kommenden Wochen wird die GRÜNE-Landtagsfraktion erneut das Gespräch zu den Verbänden und den Freien Schulen suchen, um über das weitere Vorgehen zu beraten.
Dazu finden Veranstaltungen in Leipzig, Chemnitz und Meißen statt.