Datum: 13. Februar 2013

PM 2013-39: Friedliche Platzbesetzung ist ein Grundrecht und wird durch die Versammlungsfreiheit geschützt

Zu den heutigen Anti-Nazi-Demonstrationen in Dresden erklärt Johannes Lichdi, Dresdner Landtagsabgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
"Die Besetzung eines Platzes durch friedlich Demonstrierende ist ein Grundrecht und wird durch die Versammlungsfreiheit geschützt. Das haben Gerichte außerhalb Sachsens längst erkannt. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu zeigen: Dort wo wir sind, kann und soll kein Nazi laufen."
"Die Absperrung ganzer Stadtteile, um einen Naziaufmarsch zu ermöglichen, ist nicht rechtlich geboten und hebelt das Recht auf Protest in Sicht- und Hörweite aus. Ich bin froh, dass sich die Dresdnerinnen und Dresdner dieses Recht trotz Einschüchterung durch manche Justizentscheidungen nicht nehmen lassen."
» Broschüre "Protest der Bürger unerwünscht?" der GRÜNEN-Landtagsfraktion (Reader zum Versammlungsgeschehen am 19. Februar 2011 in Dresden)
(ab Seite 90 ist eine Rechtsprechungsübersicht zu ‚Blockaden‘ zu finden)